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Orientierungshilfe Schallbelastung/Muster Erfassungsbogen: https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/b1c25f2a-a22f-471b-8519-d779ecd73bb1/Erfassungsbogen%20%20Schallbetroffenheit_2023.pdf
Wie nehmen belastete Menschen Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik (Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen, Körperschall (Vibrationen), Hochfrequenzen und Mikrowellen) im Wohnumfeld wahr? Gegen diese nicht oder kaum hörbaren doch meist fühlbaren und spürbaren Frequenzen (Dauergeräusche) gibt es keine Abschirmung und man erkrankt meist nach nur wenigen Wochen der Dauereinwirkung irreversibel. Vergleichbar mit der Einwirkung von nicht sichtbarem Feinstaub und unsichtbarer Strahlung sowie Chemikalien (Pestiziden). Interviews: https://steiermark.antenne.at/story/brummtone-in-der-steiermark
AKTUELL_Juli_2024: Offener Brief an Gesundheitsminister Johannes Rauch >https://brummtonplattform.at/wp-content/uploads/2024/07/Offener-Brief-an-Gesundheitsminister-Johannes-Rauch_7_24.pdf
AKTUELL_August_2024: Offener Brief an Gesundheitsminister Johannes Rauch_8_24
„Es sind noch zu wenige Menschen ernsthaft erkrankt, damit die Politik Handlungsbedarf erkennt.“ Diese Aussage eines Mitarbeiters des Landes Steiermark soll als Fingerzeig gewertet werden. Die Frage, wie viele Bürgerinnen und Bürger es sein müssten, die in ihren eigenen vier Wänden mental und körperlich erkranken, da sie sich gegen Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik nicht schützen bzw. abschirmen können, damit Gesetze, Verordnungen, Normen etc. angepasst werden und Behörden die nötige Sensibilität für derartige Umweltbelastungen und belastete Bürgerinnen und Bürger entwickeln, konnte nicht beantwortet werden. Immerhin könnte laut deutschen Medienberichten und Wissenschaftlern (https://steiermark.antenne.at/story/brummtone-in-der-steiermark) bereits 10 bis 30% der Bevölkerung (dies wären in Österreich 900.000 bis 2,7 Mio. Menschen) betroffen sein, mit Auswirkungen auf die mentale und körperliche Gesundheit, groß teils ohne bewusst wahrzunehmen. Gemäß neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse muss sich der Gesetzgeber, müssen sich Behörden (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferate der Länder und Städte) von bisherigen Beurteilungskriterien betreffend Grenzwerten, Hörschwellen, Schallpegeln verabschieden, wenn sie nicht weiter eine Zunahme von „Volkskrankheiten“ befeuern wollen: Die heute verfügbaren Erkenntnisse begründen ein wesentliches Gesundheitsrisiko für Schall-exponierte Personen. Aktueller wissenschaftlicher Stand ist: Die Aufnahme von Schall und Vibration erfolgt bei allen lebenden Organismen nicht nur über das Ohr, sondern auch extraaurikulär (außerhalb des Ohres) über Rezeptoren im gesamten Organismus. Damit sind die Aussagen des Deutschen Umweltbundesamts, das die Hörschwelle als Wahrnehmungsschwelle und damit zur Wirkschwelle erklärt, nicht länger haltbar! Die vom UBA für die Feststellung einer Hörschwelle erforderlichen Schallpegel sind durch die extraaurikuläre Aufnahme von Schall und Vibration ebenso irrelevant geworden. https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
Eine Mär, die aus Sicht und Erfahrung von betroffenen Menschen aus der Welt geschafft werden muss: Der Glaube, man könne derartige Frequenzen „ausblenden“ und verdrängen. Tieffrequenzen und Infraschall werden „gehört“ und/oder wahrgenommen (gespürt – Vibrationen, Pulsationen, „wie Wellen durch den Körper“, „wie unter Strom“, „wie Nadelstiche auf der Haut“, Ohrendruck, Druck auf das Herz, Druck auf die Augen, Zittern, Muskelzucken und gefühlt – Unruhe, Unwohlsein, Unsicherheit, Angst, Stress) . Sie wirken entweder permanent (variierend/monoton) ein oder man wird in den Nachtstunden immer wieder von ihnen aus dem Schlaf gerissen. In der Wahrnehmung meist begleitet von enormen Druck, enormer Energie, enormer Spannung. Für tiefe Frequenzen gibt es keine Abschirmungsmöglichkeiten und sie werden, wie bereits ausgeführt, über die Ohren und den ganzen Organismus aufgenommen. Wir sprechen nicht von hörbarem Lärm (Lautstärke/Dezibel) gegen den man sich schützen kann, sondern von Frequenzen, für die es im Wohnumfeld keinen Schutz gibt.
AKTUELL_Juli_2024: Offener Brief an Gesundheitsminister Johannes Rauch > Offener Brief an Gesundheitsminister Johannes Rauch_7_24
Stellungnahme des Klimaministeriums zu Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen betreffend Windkraftanlagen: „Dadurch gibt es im Bereich Schall und Infraschall keine gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Anrainer:innen sowie Fauna und Flora.“ Keine einzige seriöse Studie schließt mögliche gesundheitliche Auswirkungen (sowie Auswirkungen auf Fauna und Flora) GÄNZLICH aus, auch wenn Grenzwerte nicht überschritten sind, und das Klimaministerium „getraut“ sich diese Behauptung aufzustellen, die durch neueste Studien (auch eines Nobelpreisträgers 2021) widerlegt ist.
https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
https://fragdenstaat.at/anfrage/umweltfreundliche-windkraftanlagen/
BITTE unterstützen Sie die Petition, da dieses Umweltthema uns ALLE direkt oder indirekt betreffen kann.
Jeden Tag erreichen die Plattform Meldungen von Menschen, die in ihrem eigenen Wohnumfeld auffälligen hör- fühl- und spürbaren Frequenzen, ausgehend von technischen Anlagen (Windkraftanlagen, Luftwärmepumpen, Industrieanlagen, Lüftungs- Trocknungs- Klimaanlagen, Anlagen der Energiegewinnung und des Energietransports, etc.) ausgesetzt sind und teils schwer darunter leiden und erkranken, ohne Hilfe von Behörden. Menschen, die auffällige, reale Frequenzen wahrnehmen und dies auch äußern, werden nicht nur krank, diskriminiert und diffamiert, sondern „neuesten Trends zur Folge“ auch in ein „PSYCHO-ECK“ gestellt. Dies geschieht in Österreich sowohl von politischen Verantwortungsträgen und von Behörden als auch von Vertretern des „Gesundheitswesens“ und Teilen der breiten Öffentlichkeit. Wer nun mehrere Generationen eines Haushalts, die bis zur ersten Wahrnehmung gemessener, realer Frequenzen, die dann auch noch, wenn man Glück hat, durch Anlagenbetreiber beseitigt werden, völlig gesunde Menschen unter Generalverdacht und ins PSYCHO-ECK stellt, der sollte zumindest so mutig sein und dies OFFEN tun, untermauert mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Studien und Forschung.
Gefährdung der Gesundheit:
Die Plattform möchten Schall- bzw. Frequenz belasteten Menschen MUT zusprechen, sich nicht mutlos zu isolieren, sondern aktiv zu werden und ihre Erfahrungen mit dem Gesundheitswesen, mit Ärzten, mit Anlagenbetreibern, mit Behörden (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferate der Länder) öffentlich zu machen. Umweltbelastungen entgleiten politischen Verantwortungsträgern zusehends. Sei es betreffend Umweltgiften wie Pestiziden, die hemmungslos genehmigt werden (siehe aktueller Rechnungshofbericht), sei es betreffend Umweltbelastungen wie Feinstaub, wo die EU aktuell die Grenzwerte für mögliche Gesundheitsgefährdung halbiert! hat (d. h. wir sind also viel zu hohen Feinstaubkonzentrationen ausgesetzt und der Gesetzgeber erkennt keinen Handlungsbedarf, diskutiert statt dessen das Ende des Feinstaub 100ers) Daran erkennt man auch, was irgendwann einmal festgelegte GRENZWERTE wert sind und dies sollte die breite Öffentlichkeit erkennen. Sie sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben stehen, solange MENSCHEN ernsthaft erkranken und ihr Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit nicht gewahrt wird. MENSCHEN ERKRANKEN IN ÖSTERREICH UNVERSCHULDET AN UMWELTBELASTUNGEN. BEI SCHALL- BZW. FREQUENZ EINWIRKUNG ERFOLGT MENTALE UND KÖRPERLICHE BELASTUNG SUBTIL NICHT NUR ÜBER DIE OHREN SONDERN DEN ORGANISMUS WIE BEI ANDEREN NICHT SICHTBAREN NICHT RIECHBAREN NICHT HÖRBAREN STOFFEN AUCH.
Schutz der Menschenrechte:
Ist es eine Menschenrechtsfrage, wenn man sich gegen (tieffrequente) Geräuschimmissionen im eigenen Wohnumfeld nicht ausreichend schützen kann? Würden Sie in einem Strahlen kontaminierten Gebäude ausharren, auch wenn nach Monaten einer nachgewiesenen Strahlenbelastung von öffentlicher Stelle „Entwarnung“ gegeben wird, da „Grenzwerte“ kaum überschritten (gewesen) seien, wenn für Sie gesundheitliche Folgen bereits evident sind? Würden Sie in einem Schall- bzw. Frequenz (Lärm, den man nicht oder kaum hört, oft spürt und fühlt) kontaminierten Gebäude ausharren, wenn man Ihnen sagen würde, welche gesundheitlichen Folgen bei Dauerexposition möglich sind? Würden Sie gerne das Gesundheitssystem belasten wollen, mit Ihrer unverschuldeten Schall Erkrankung, verursacht von technischen Quellen? Würden Sie gerne „Ärztemarathons“ absolvieren, um festzustellen, dass die einzige Hilfe die Eliminierung der Schallquellen (Reparatur, Schallschutz, Verbot in der Nacht Maschinen und Anlagen laufen zu lassen, etc.) ist? Wollen Sie gesund bleiben und Ihre Wohnung oder Ihr Haus behalten oder wegziehen? Schenken Sie betroffenen Menschen und neuesten medizinischen Erkenntnissen https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc Glauben, dass Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen nicht nur über die Ohren, sondern über den ganzen Organismus aufgenommen werden und massive Gesundheitsschäden anrichten können, auch wenn „Grenzwerte“ nicht überschritten sind oder vertrauen Sie dem Klimaministerium, welches gesundheitliche Auswirkungen durch Tieffrequenzen und Infraschall GÄNZLICH AUSSCHLIESST, entgegen Krankheitsberichte und zahlreicher Studien? https://fragdenstaat.at/anfrage/umweltfreundliche-windkraftanlagen/
Anmerkung zu aktuellen Äußerungen des Landes Steiermark: Es gilt noch einmal festzuhalten, dass Menschen Akustikexperten beauftragen, da sie 1) von Behörden keine Hilfe bekommen, obwohl es für Tieffrequente Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft eine Norm gibt, entsprechend der Schall bzw. Frequenzen gemessen und beurteilt werden sollten, da sie 2) gegenüber Behörden häufig einen Nachweis erbringen müssen, welche Schallquelle genau diese nicht oder kaum hörbaren Frequenzen emittiert (was überwiegend unmöglich scheint, da sehr aufwendig und kostspielig), da sie 3) derart belastet und bereits gesundheitlich beeinträchtigt sind (diese Art der Frequenzen wirken häufig bereits schon mehrere Wochen und Monate ein, bis man erkennt, dass die Suche allein mit den Ohren vergeblich ist, und zeigen sich dann bereits gesundheitliche Auswirkungen wie chronische Schlafstörungen, Gehörschäden, Bluthochdruck, Angststörungen, etc.) Denken Sie, werte Leserin, werter Leser, dass bis dahin meist völlig gesunde Menschen derartige Mühen und Kosten auf sich nehmen, wenn sie nicht realen, messbaren und physikalisch nachweisbaren Frequenzen ausgesetzt wären, die sie nicht oder kaum hören, doch häufig spüren und fühlen und die ihre Gesundheit und Lebensqualität massiv beeinträchtigen? Die Volksanwaltschaft hat bereits im Jahr 2009 vergeblich vor dieser Entwicklung gewarnt, den Gesetzgeber aufgefordert Normen anzupassen und gefordert, dass Behörden ein Verständnis für diese Art der Belastung und für betroffene Menschen entwickeln. Das Land Steiermark hält betroffene Menschen nach wie vor für „Hysteriker“ und negiert gesundheitliche Auswirkungen bei permanenter Schall- bzw. Frequenz Einwirkung völlig. Hier werden auch entgegen aller Behauptungen Grenzwerte häufig überschritten, allein es wird vermutlich bzw. zumindest wurde in der Vergangenheit nicht einmal Norm konform gemessen. Hier nachzuhören: https://oe1.orf.at/programm/20240708#763105/Wenn-Brummtoene-zur-Qual-werden
Petition unterschreiben und helfen gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen entgegenzuwirken:
Der Leiter des Referats für Lärm- und Strahlenschutz (A15) der Steiermärkischen Landesregierung führt in einem ORF-Interview sinngemäß folgendes aus: Diese Normen berücksichtigen tieffrequente Geräusche zu wenig. Das Interview hören Sie hier:
Problemstellung laut Erfahrungswerten der Plattform: Es liegt nicht allein an unzureichenden Normen (DIN 45680), sondern auch daran, dass einzelne Anlagenbetreiber sich an bestehende nicht halten und einzelne Behörden nicht tätig werden, auch wenn Anzeigen, Messergebnisse von Akustikexperten und Sachverständigengutachten vorliegen, die auffällige Frequenzen im Wohnumfeld bestätigen, und mögliche Emittenten detektiert sind. Bestehende (Schallschutz)Bestimmungen und Vorgaben des Herstellers werden in der Praxis (dort, wo es zu Problemen kommt) häufig nicht umgesetzt und erfolgt keine laufende behördliche Überprüfung, ob Vorgaben eingehalten werden bzw. werden keine notwendigen Maßnahmen an den Schallquellen eingefordert und gesetzt. Auch Anzeigen betreffend tieffrequenter Geräuschimmissionen im Wohnumfeld laufen häufig ins Leere, da Emittenten meist ohne aufwendige Messverfahren nicht eindeutig detektierbar sind und einzelne Behörden so keinen Handlungsbedarf erkennen. Auch die bereits im Jahr 2009 von der Volksanwaltschaft geforderte „Sensibilisierung der Behörden für dieses Thema“ hat 15 Jahre und zahlreiche Krankheitsfälle später NICHT STATTGEFUNDEN. Schall- bzw. Frequenz belastete Menschen werden noch immer als „übersensibele Einzelfälle“, „empfindliche Leute“ und „nicht Durchschnitts-Steirer“ diffamiert und stigmatisiert und in ein „Psycho-Eck“ gedrängt. Ein Schlag gegen das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Ein Schlag gegen Menschenrechts-Bestimmungen, die den Schutz des EINZELNEN vor Anlagenschutz stellen.
Sollten Sie in ihrem Wohnumfeld Dauerstörgeräusche, wie beispielsweise monotones oder variierendes „Singen“ bzw. Surren, Pfeifen, Brummen, Dröhnen, Wummern und/oder Vibrieren, Pulsieren, enormen Druck, enorme Spannung, Körper „wie unter Strom“, Kopf „wie in einem Schraubstock“, etc., wahrnehmen, dann handelt es sich vermutlich (wenn mögliche Erkrankungen ausgeschlossen werden können) um Belastungen mit Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen und Vibrationen aus technischen Quellen (EE-Anlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Industrie- und Gewerbeanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und Energietransport, Turbinen, Klima-, Lüftungs-, Trocknungsanlagen, etc.). Auch möglich sind Belastungen von hochfrequenten elektromagnetische Feldern (Mikrowellenhören).
Was ist seit dem Jahr 2009 betreffend (tieffrequenten) Geräuschimmissionen aus technischen Quellen in Österreich geschehen? Wie reagieren Behörden, Gesetzgeber, Politik, Medizin, Gesundheitskassen, Volksanwaltschaft etc. auf die Zunahme von Beschwerden und ernstzunehmenden Erkrankungen aufgrund von Schall- bzw. Frequenzbelastungen im Wohnumfeld?
Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
Wir laden die Besucher dieser Seiten ein, sich ein Bild der Situation zu machen: aus medizinischer, technischer, volkswirtschaftlicher, humanistischer und (menschen)rechtlicher Sicht:https://dossiers.kleinezeitung.at/brummton/
EXPERTENMEINUNGEN:
Vor bereits 15 Jahren hat die Volksanwaltschaft vergebens gewarnt und den Gesetzgeber aufgefordert Normen abzuändern:
Volksanwältin Mag. Stoisits wies in der ORF-Sendereihe „Bürgeranwalt“ – Ausstrahlung vom 14.11.2009 – darauf hin, dass Brummgeräusche und Vibrationen im Wohnumfeld zunehmen und die Gesundheit und Lebensqualität betroffener Menschen rauben. Sie forderte den Gesetzgeber auf, zu reagieren und die Ö-Norm zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. Auch betonte sie, dass die Sensibilität für diese Problematik noch nicht weit genug verbreitet sei. Sie plädierte an die zuständigen Behörden, ein Verständnis für diese Art der Beeinträchtigung zu entwickeln und diese bei der Bewilligung, vor allem aber bereits während der baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Einer der wenigen Experten auf dem Gebiet, die gerufen werden, wenn Behörden nicht tätig werden, warnt ebenfalls seit 15 Jahren:
Der Akustikexperte Dr. Graf Müller führte in einem Zeitungsinterview (KLEINE ZEITUNG/Jahr 2023) auf die Frage „Seit wann wenden sich Brummton-Betroffene an Sie?“ folgendes aus:
Vor 15 Jahren haben die ersten Leute bei mir angerufen und gesagt „Ich halte es nicht mehr aus in meinem Haus. Ich bin komplett fertig, ich habe seit einem halben Jahr nicht mehr geschlafen.“ Am Anfang war das herausfordernd. Wir geben unser Bestes, aber wir finden die Quelle nicht mit 100-prozentiger Sicherheit. Mittlerweile melden sich bei mir am Tag ein bis zwei Leute zu diesem Thema.
Experten für Umwelt, Luftgüte und Lärmschutz in der Steiermärkischen Landesregierung erkennen Versäumnisse der letzten Jahre und Handlungsbedarf infolge „haufenweiser Beschwerden“:
Der ehemalige Leiter der A15/ Steiermärkischen Landesregierung Dr. Semmelrock führte in einem Bericht (KLEINE ZEITUNG/März 2023) folgendes aus: „Den tieffrequenten Bereich zu messen ist schwierig, was nicht heißt, dass Menschen diesen Bereich nicht wahrnehmen“, erklärt Semmelrock. Man nehme Betroffene ernst. Von „haufenweise Beschwerdefällen„ aus der ganzen Steiermark spricht Umweltanwältin Ute Pöllinger in diesem Bericht.
Umweltmediziner und Gesundheitsexperten warnen seit Jahren vergebens:
Medizinische Experten werden vermutlich „mundtot gemacht“ und der gesundheitliche Schaden bei einem Teil der Bevölkerung vermutlich HINGENOMMEN bzw. durch unkontrollierten und geförderten Anlagendruck ohne Begleitmaßnahmen bzw. ohne Überprüfung der Einhaltung bereits bestehender Normen und Gesetze noch befeuert. Vermutlich werden Anlagenbetreiber geschützt und nicht von Lärm und Schall betroffene Menschen, die auffälligen krankmachenden Frequenzen im Wohnumfeld schutzlos und unverschuldet ausgesetzt sind.
„Unser Ziel muss es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen entsteht, zu verhindern“, so der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher, 2014.
Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen „unabdingbar“. Quelle: OTS.at, Ärztekammer Wien Tag des Lärms 2014
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140430_OTS0071/tag-des-laerms-aerztekammer-warnt-vor-gross-dimensionierten-windkraftanlagen
SEIT JAHREN SIEHT DER GESETZGEBER, SEHEN BEHÖRDEN ZU, WIE MENSCHEN ZUNEHMEND UNTER DIESER ART DES LÄRMS LEIDEN UND KRANK WERDEN UND ES WERDEN KEINE WIRKSAMEN MASSNAHMEN AN DEN QUELLEN GESETZT!
Hunderte betroffene Bürgerinnen und Bürger nicht nur aus der Steiermark melden sich bei der Plattform und berichten über übereinstimmende Erfahrungen mit Behörden (kaum jemand fühlt sich zuständig, man wird im Kreis herum geschickt, man wird hingehalten, Anzeigen werden nicht bearbeitet, es gibt keine Rückmeldungen zu schriftlichen Eingaben, etc.) und Erfahrungen mit teils schweren physischen und psychischen Erkrankungen aller oder einzelner Bewohner kontaminierter Gebäude und Erfahrungen, die sie im „Gesundheitssystem“ machen mussten; hier werden überwiegend Schlafmittel und Psychopharmaka sowie Überweisungen zu Röntgen und MRT genannt
April 2024/Auszug Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung hinsichtlich aufgezeigter Versäumnisse einzelner Bezirkshauptmannschaften und Abteilungen des Landes: „Wir dürfen wiederholt unser Bedauern betreffend Ihre gesundheitlichen Beschwerden zum Ausdruck
bringen, allerdings wird festgehalten, dass dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung keine
weiteren rechtlichen Möglichkeiten offenstehen, um weitere Maßnahmen zu setzen. Wir können Ihnen
leider keine weitere Unterstützung anbieten.“
Auffällige, krankmachende Frequenzen wurden in mehreren Fällen mehrfach messtechnisch und real nachgewiesen von renommierten Akustikexperten und auch Anlagenbetreiber sind oftmals bekannt und bestätigten Versäumnisse und u. a. das Vorhandensein von Infraschall-Emissionen, werden, wenn auch behördlich ungeprüft, tätig auf private Intervention und private Messungen hin und das Amt der Steiermärkischen Landesregierung erkennt keinen Handlungsbedarf? Menschen sind jahrelang durchgehenden Schall- bzw. Frequenzbelastungen ausgesetzt, die möglichen Emittenten bekannt und es besteht kein Handlungsbedarf?
Dies ist die aktuelle Situation in Österreich. Es wird nach 15 Jahren und entgegen wissenschaftlicher Studien (in Österreich gibt es keine) kein Handlungsbedarf erkannt und damit wird vermutlich das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit nicht gewahrt.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Gesundheit.
(2) Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit durch staatlich geregeltes Handeln steht den Betroffenen ein Recht auf Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit erlassenen generellen Normen zu.
(3) Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers.
Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen und Vibrationen (sowie Hochfrequenzen und Mikrowellen) aus technischen Quellen sind mittlerweile wissenschaftlich erwiesen. Zahlreiche Studien und Forschung in Deutschland gehen davon aus, dass bis zu 30% der Bevölkerung gesundheitlich betroffen sein könnte. Noch sehen Politik und Medizin keinen Handlungsbedarf an der Quelle, sondern sehen vielmehr seit Jahren dabei zu, wie teilweise irreversible Schall-Erkrankungen wie Depressionen (auch bei Kindern), Demenz, Angststörungen, Gehörschäden wie Tinnitus und Ohrensausen, Bluthochdruck, Herzinfarkt, chronische Schlafstörungen, etc. zunehmen. Es wäre Aufgabe der Politik und präventiver Medizin gesundheitliche Bedrohungen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor negative Wirkungen eskalieren und das Gesundheitssystem komplett überlasten. Es fehlen Begleitmaßnahmen (zu zunehmender Technisierung, Elektrifizierung und Anlagenverdichtung) wie Gesetze, Normen und Verordnungen, die Menschen vor zunehmender Schallbelastung schützen.
WISSEN:
Permanentes oder regelmäßiges Brummen, Dröhnen, Wummern, Surren, „Singen“, Pfeifen, Vibrieren und Pulsieren (und andere Formen der Wahrnehmung) belästigen und belasten immer mehr Menschen im eigenen Wohnumfeld. Gegen diese Frequenzen, die nicht von allen Menschen bewusst wahrgenommen werden, gibt es meist keine Abschirmungsmöglichkeiten und Menschen sind diesen Geräuschimmissionen aus technischen Quellen schutz- und hilflos ausgesetzt. Tieffrequenter Schall: Die Hörgrenze kann nicht genau definiert werden und kann laut Akustikexperten bei einer Frequenz von 16 Hz liegen. Betreffend Schalldruckpegel herrscht wissenschaftliche Uneinigkeit. Unter 20 Hz bzw. 16 Hz werden Geräuschimmissionen immer häufiger „gespürt“ (Pulsation, Vibration, Ohrendruck, etc.), „gefühlt“ (Unwohlsein, Unsicherheit, Angst, Unruhe, Stress) und „gehört“ (Sekundäreffekte durch Körperschallübertragungen). Ab einer Frequenz von 20 Hz (16 Hz) sind tieffrequente Geräusche (unter 100 Hz) hörbar.
Seit geraumer Zeit gewinnt das Thema tieffrequenter Lärm insbesondere durch Infraschall zunehmend an Bedeutung. Als Infraschall werden Luftschallwellen unterhalb des menschlichen Hörbereiches bezeichnet. So liegt Infraschall zwischen 0,1 und 20 Hz und tieffrequenter Schall unterhalb von 100 Hz. Aufgrund der großen Wellenlänge, können sich tieffrequente Emissionen unter Umständen über große Entfernungen ausbreiten (einige km). Dabei können sie sich als direkter Luftschall und/oder als Vibrationen bzw. Sekundärschall ausbreiten. Die Wahrnehmung tieffrequenter Geräuschanteile unterscheidet sich deutlich von mittleren oder hohen Frequenzen. So werden z.B. Pulsation oder Vibrationen über andere Organe wahrgenommen oder andere Gegenstände zum Vibrieren gebracht, es entsteht Druck in den Ohren oder Angstgefühle werden erzeugt. Sobald die Geräusche in einem hörbaren Frequenzbereich (<20 Hz) liegen, werden sie meist als „Dröhnen“ oder „Brummen“ bezeichnet. Tieffrequenter Schall tritt in vielen Bereichen auf. Besonders durch die Zunahme von technischen Geräten steigt auch tieffrequenter Schall. Beispielsweise können Pumpen, Kompressoren, Fahrzeuge und Windenergieanlage tieffrequente Geräusche verursachen. Durch Windenergieanlagen erzeugte Geräusche mit häufig wiederkehrenden Pegelschwankungen werden immer wieder als Grund für Belästigungen oder/und gesundheitliche Beeinträchtigungen angegeben. Die Geräusche von Windenergieanlagen liegen üblicherweise zwischen 3 Hz und 16 kHz. In Wohnräume werden besonders dann tieffrequente Geräuschemissionen übertragen, wenn andere Geräuschbelastungen niedrig sind (nachts). Dies führt dazu, dass hier die Belästigungswirkung besonders hoch ist.
Quelle: TU Dresden, Professur für Akustik und Haptik.
Anmerkung der Plattform: Auf Brummtöne (so nennt man die Wahrnehmung tieffrequenter Geräusche) spezialisierte Sachverständige Akustiker legen die Hörschwelle bereits bei 16 Hz fest und kann dies von betroffenen Personen bestätigt werden.
Mögliche Gegenmaßnahmen tieffrequenter Schall und Infraschall:
Die übliche strukturierte Vorgehensweise bei Lärmminderungsmaßnahmen besteht zunächst in
Maßnahmen an der Quelle, dann in Maßnahmen auf dem Übertragungsweg und letztlich in
Maßnahmen am Immissionsort. Die Ursachen von ITFS können sehr vielfältig sein, sodass zur
Minderung des Geräusches kaum generell wirkende Maßnahmen an der Quelle benannt
werden können. Quelle kann z.B. eine Maschine mit einer Unwucht sein. Oder Turbulenzen in
einem Abgaskanal. Maßnahmen zur Minderung an der Quelle, wenn diese denn bekannt ist,
sind dementsprechend spezieller Natur und erfordern erfahrene Akustikingenieure.
Der nächste Schritt, die Ausbreitung des Geräusches zu behindern, ist schon aufgrund der physikalischen Eigenschaften wenig aussichtsreich. Bleiben
Maßnahmen am Immissionsort.
Quelle: https://www.ald-laerm.de
Anmerkung der Plattform: Welcher Art diese Maßnahmen sein sollen, wenn selbst Betonwände tieffrequenten Schall bzw. Infraschall nicht stoppen und bauliche Maßnahmen und spezieller Gehörschutz (Kopfhörer) kaum oder keine Wirkung zeigen, konnte bisher von keiner Stelle beantwortet werden. WOLLEN WIR IN UNSEREM EIGENEN WOHNUMFELD ZUKÜNFTIG WIRKLICH ALLE MIT KOPFHÖRERN (wenn diese überhaupt helfen) LEBEN UND SCHLAFEN? Einzig die bereits im Jahr 2009 von der Volksanwaltschaft vom Gesetzgeber geforderte Maßnahme von geänderten Normen für Frequenzen und Maßnahmen und verpflichtende (Mess)Überprüfungen an der Quellen geben Sinn. Ölfeuerungsanlagen werden aktuell laufend und zwingend überprüft. Weshalb sollten laufende Überprüfungen (Messungen) bei Wärmepumpen und anderen technischen Anlagen, die das Potential haben, tieffrequent zu emittieren, nicht zum Standard werden? Brücke zum nicht sichtbaren, doch gesundheitsgefährdenden Feinstaub: Feinstaubfilter wurden und werden auch bei den Quellen eingebaut und nicht „bei den Menschen, die erkrankt sind“. Auch gibt es flächendeckend Messstationen als Vorwarnsysteme. Bei nicht oder kaum hörbarem Lärm und Schall gibt es trotz explosionsartiger Zunahme von Technisierung und Elektrifizierung und massiven gesundheitlichen Auswirkungen bei einem Teil der Bevölkerung NICHTS.
„Mir ist die unten beschriebene Problematik bewusst. Leider werden die Beschwerden vielfach ignoriert, weil die Phänomene nicht von allen wahrgenommen werden. Hier ist auch noch mehr Forschung notwendig und es müssten Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden.“ Umweltmediziner Dr. Piero Lercher im November 2023, auf Anfrage der Plattform.
Ziel der Plattform ist es,
1) auf das Thema aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren und betroffene Menschen aus der Isolation und mittelbaren Diskriminierung zu holen. Als „übersensible Einzelfälle“ oder „empfindliche Leute“ werden betroffene Menschen (bis zu 3% der Bevölkerung) oft bezeichnet, für die tiefe Töne, die für die meisten Menschen unhörbar sind, unerträglich laut erscheinen. Bis zu 30% der Bevölkerung könnte davon betroffen sein, ohne bewusst wahrzunehmen bzw. eine Zuordnung treffen zu können, woher Erkrankungen wie chronische Schlafstörungen, Gehörschäden, Herz- Kreislauferkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Suchtverhalten, etc. kommen, so das deutsche Umweltbundesamt bzw. Wissenschaftler.
2) Lärmschutz – Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall bzw. Infraschall und Körperschall (Vibrationen) voranzubringen. Dies gilt auch für Belastungen mit Hochfrequenzen.
3) Anpassungen von Normen und Rechtsgrundlagen, die tieffrequenten Schall bzw. Infraschall berücksichtigen, voranzubringen. Es gibt, so Experten, Normen für Lautstärke jedoch nicht für Frequenzen.
4) Rechtsmängel sowie mögliche Vollzugsmängel seitens Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften aufzuzeigen und Reformen voranzubringen. Reine „Hörproben“ von einzelnen Beamten wird es bei zunehmender Technisierung und Elektrifizierung sowie Siedlungsverdichtung in der Form nicht mehr geben können. Meist bedarf es keiner neuen Auflagen für Private und Betriebe, sondern die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften müssen die Einhaltung der bereits bestehenden Auflagen kontrollieren. Wenn sich ein privater oder betrieblicher Anlagenbetreiber an Auflagen nicht hält stehen der Gemeinde und den Bezirkshauptmannschaften zahlreiche Maßnahmen – im äußersten Fall bis hin zur Schließung – zur Verfügung. Gemeinden und Gewerbebehörden müssen aktiv werden, so auch die Meinung der Volksanwaltschaft.
5) Bewusstsein dafür zu schaffen, mögliche tieffrequente Schallauswirkungen bereits bei Anlagenproduktion, Planung und Errichtung zu berücksichtigen. Das Problem also an der Quelle anzugehen. Bereits im Jahr 2009 plädierte die Volksanwältin Stoisits zum Fall „Krank durch Infraschall: Brummgeräusche und Vibrationen rauben einer Pensionistin die Lebensqualität und die Gesundheit“ an die zuständigen Behörden, ein Verständnis für diese Art der Beeinträchtigung zu entwickeln und diese bei der Bewilligung, vor allem aber bereits während der baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Sie forderte den Gesetzgeber auf, zu reagieren. Die Ö-Norm müsse diesbezüglich überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. Beinahe 14 Jahre sind vergangen, ohne dass der Gesetzgeber gehandelt hätte und Technisierung und Elektrifizierung nehmen weiter zu, wie auch ernstzunehmende Erkrankungen in diesem Zusammenhang.
6) SOFORT-Hilfe für Betroffene in Form einer entsprechenden Verordnung! Lärmquellen bzw. Brennpunkte sind häufig bekannt und bereits mehrfach angezeigt. Gesundheitliche Folgen werden von Behörden häufig verharmlost, obwohl körperliche und mentale Beschwerden in zahlreichen Publikationen Erwähnung finden und von Betroffenen genau so geschildert werden. Das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit wird massiv verletzt und die Plattform fordert sofortiges Tätigwerden des Gesetzgebers.
Was bedeutet eine Dauergeräuschbelastung (im nicht oder kaum hörbarem oft spürbarem Bereich) für betroffene Menschen laut Umweltmediziner: Rückzug, Krankheit, Depression, Komplettabfall der Leistungsfähigkeit durch chronischen Schlafmangel > Arbeitsunfähigkeit bzw. Dauerkrankenstand
Im Bereich der psychischen Lärmwirkung steht die Frage nach der erlebten Störung und Belästigung durch tieffrequente Schallimmissionen im Mittelpunkt. Eine Art der Verarbeitung von Schallimmissionen besteht in Flucht oder Aggression, eine andere führt zu Rückzug, Depression und Hilflosigkeit, wobei für letztere vor allem das Gefühl des Ausgesetzt seins und des Nichtkontrollieren Könnens verantwortlich gemacht werden. Mit zunehmend negativen Emotionen steigern sich die Gefühle bis zur Grenze der Erträglichkeit. Als Folge derartiger Beeinträchtigungen treten häufig Befindlichkeitsstörungen auf. Symptome, die vom Lärm- und Schallexponierten im Bereich der Wohnumwelt immer wieder und häufig in derselben Kombination genannt werden, umfassen Kopfschmerzen, Ohrensausen, Brustbeklemmungen, Herzbeschwerden, Ermüdungserscheinungen, Nervosität und vegetative Labilität. Mit zunehmender Exposition und Expositionsdauer nehmen auch die Befindlichkeitsstörungen zu. —> Bei Fortbestehen nächtlicher störender Schallimmissionen kommt es jedoch zur Kumulation der einzelnen Schlafdefizite. Schlafstörungen die länger als 3 Wochen andauern, werden als chronisch klassifiziert. Die Folge ist zunächst eine Verminderung der psychischen und psycho-motorischen später auch der physischen Leistungsfähigkeit. Im weiteren Verlauf kann es zu funktionellen Störungen, schließlich zu morphologisch definierten Erkrankungen, die u.U. irreversibel und progressiv sein können, kommen. Dabei führen langeinwirkende Schallbelastungen durch eine Hypertonie der Muskulatur in den Widerstandsgefäßen zu einer Erhöhung des peripheren Gefäßwiderstandes und damit zu chronischen Erkrankungen des Blutdrucks.
Auszug eines Bescheides verfasst von einer Bezirkshauptmannschaft; eindeutig und trotzdem wird betroffenen Menschen über Jahre nicht geholfen und der bekannte Lärmemittent nicht in die Pflicht genommen.
7) eine Begrenzung für tieffrequente Schallanteile im Umweltlärm als Mindeststandard zu erreichen.
Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Gesundheit.
(2) Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit durch staatlich geregeltes Handeln steht den Betroffenen ein Recht auf Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit erlassenen generellen Normen zu. Jeder Mensch hat das Recht, dies in einem Verfahren durchzusetzen.
(3) Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers.
Partner-Netzwerk: IG Brummton Rhein-Neckar www.brummtoninitiative.de