Schall und Mikrowellen

Seite aktuell in Arbeit. Wir bitten um Verständnis.

Was ist seit dem Jahr 2009 betreffend tieffrequenten Geräuschimmissionen aus technischen Quellen in Österreich geschehen? 
Wie reagieren Behörden, Gesetzgeber, Politik und Volksanwaltschaft auf die Zunahme von Beschwerden und ernstzunehmenden Erkrankungen aufgrund von Schallbelastungen im Wohnumfeld?

Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
Wir laden die Besucher dieser Seiten ein, sich ein Bild der Situation zu machen: aus medizinischer, technischer, volkswirtschaftlicher, humanistischer und (menschen)rechtlicher Sicht:https://dossiers.kleinezeitung.at/brummton/

Volksanwältin Mag. Stoisits wies in der ORF-Sendereihe „Bürgeranwalt“ – Ausstrahlung vom 14.11.2009 – darauf hin, dass Brummgeräusche und Vibrationen im Wohnumfeld zunehmen und die Gesundheit und Lebensqualität betroffener Menschen rauben. Sie forderte den Gesetzgeber auf, zu reagieren und die Ö-Norm zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. Auch betonte sie, dass die Sensibilität für diese Problematik noch nicht weit genug verbreitet sei. Sie plädierte an die zuständigen Behörden, ein Verständnis für diese Art der Beeinträchtigung zu entwickeln und diese bei der Bewilligung, vor allem aber bereits während der baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Der Akustikexperte Dr. Graf Müller führte in einem Zeitungsinterview (KLEINE ZEITUNG/Jahr 2023) auf die Frage „Seit wann wenden sich Brummton-Betroffene an Sie?“ folgendes aus:
Vor 15 Jahren haben die ersten Leute bei mir angerufen und gesagt „Ich halte es nicht mehr aus in meinem Haus. Ich bin komplett fertig, ich habe seit einem halben Jahr nicht mehr geschlafen.“ Am Anfang war das herausfordernd. Wir geben unser Bestes, aber wir finden die Quelle nicht mit 100-prozentiger Sicherheit. Mittlerweile melden sich bei mir am Tag ein bis zwei Leute zu diesem Thema.
Der damalige Leiter der A15 der Steiermärkischen Landesregierung Dr. Semmelrock führte in einem Bericht (KLEINE ZEITUNG/März 2023) folgendes aus: „Den tieffrequenten Bereich zu messen ist schwierig, was nicht heißt, dass Menschen diesen Bereich nicht wahrnehmen“, erklärt Semmelrock. Man nehme Betroffene ernst. Von „haufenweise Beschwerdefällen“ aus der ganzen Steiermark spricht Umweltanwältin Ute Pöllinger in diesem Bericht.

April 2024: Reaktion/negative ERLEDIGUNG von Behörden, Gesetzgeber und Volksanwaltschaft gegenüber Familien, die aus eigener jahrelanger Betroffenheit (messtechnisch nachgewiesener Schallbelastung rund um die Uhr mit massiven gesundheitlichen Auswirkungen bis hin zu Arbeitsunfähigkeit und erzwungener Aufgabe des Wohnumfeldes) heraus die Plattform im Jänner 2023 ins Leben gerufen haben, um betroffenen Menschen Verständnis und Hoffnung zu geben und um aufzuzeigen, dass die von Experten bestätigte Zunahme von  Belästigungen und Belastungen durch Schallimmissionen aus technischen Quellen, die meist messtechnisch nachgewiesen sind, immer häufiger Realität in Österreichs Haushalten ist
(zumal sich ein bis zwei Leute – dahinter eine Zahl von betroffenen Familienmitgliedern – PRO TAG bei nur einem Akustikexperten melden).
Auszug: „Wir dürfen wiederholt unser Bedauern betreffend Ihre gesundheitlichen Beschwerdenzum Ausdruck
bringen, allerdings wird festgehalten, dass dem Amt der ….. Landesregierung keine
weiteren rechtlichen Möglichkeiten offenstehen, um weitere Maßnahmen zu setzen. Wir können Ihnen
leider keine weitere Unterstützung anbieten.“

Auffällige, krankmachende Frequenzen wurden in bekannten Fällen mehrfach messtechnisch und real nachgewiesen von renommierten Akustikexperten und auch Anlagenbetreiber sind oftmals bekannt und bestätigten Versäumnisse und u. a.  das Vorhandensein von Infraschall-Emissionen und das Amt der …… Landesregierung erkennt keinen Handlungsbedarf in Form von sofortigen Maßnahmen. Um Maispflanzerln vor Krähen zu schützen gab es sofort eine Verordnung. Menschen sind jahrelang durchgehenden Schallbelastungen ausgesetzt und es besteht kein Handlungsbedarf?
Dies ist die aktuelle Situation in Österreich. Es wird kein Handlungsbedarf erkannt und das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit wird damit nicht gewahrt. 
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Gesundheit.
(2) Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit durch staatlich geregeltes Handeln steht den Betroffenen ein Recht auf Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit erlassenen generellen Normen zu. 
(3) Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers.


Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequentem Schall bzw. Infraschall und Ultraschall aus technischen Quellen sind mittlerweile wissenschaftlich erwiesen. Zahlreiche Studien und Forschung in Deutschland gehen davon aus, dass bis zu 30% der Bevölkerung gesundheitlich betroffen sein könnte. Noch sehen Politik und Medizin keinen Handlungsbedarf an der Quelle, sondern sehen vielmehr seit Jahren dabei zu, wie teilweise irreversible Schall-Erkrankungen wie Depressionen (auch bei Kindern), Demenz, Angststörungen, Gehörschäden wie Tinnitus und Ohrensausen, Bluthochdruck, Herzinfarkt, chronische Schlafstörungen, etc. zunehmen. Es wäre Aufgabe der Politik und präventiver Medizin gesundheitliche Bedrohungen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor negative Wirkungen eskalieren und das Gesundheitssystem komplett überlasten. Es fehlen Begleitmaßnahmen (zu zunehmender Technisierung, Elektrifizierung und Anlagenverdichtung) wie Gesetze, Normen und Verordnungen, die Menschen vor zunehmender Schallbelastung schützen.

Herzlich WILLKOMMEN liebe Besucherin, lieber Besucher auf unserer Informationsseite! 
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld

Sollten Sie in ihrem Wohnumfeld Dauerstörgeräusche, wie beispielsweise monotones oder variierendes  „Singen“ bzw. Surren, Pfeifen, Brummen, Dröhnen, Wummern und/oder Vibrieren, Pulsieren, enormen Druck, enorme Spannung, Körper „wie unter Strom“, Kopf „wie in einem Schraubstock“, etc., wahrnehmen, dann handelt es sich vermutlich (wenn mögliche Erkrankungen ausgeschlossen werden können) um Belastungen mit tieffrequentem Schall bzw. Infraschall und/oder Ultraschall aus technischen Quellen (auch Energieerzeugung und Energietransport). Auch möglich sind Belastungen von hochfrequenten elektromagnetische Feldern (Mikrowellenhören).

Mit einer  Onlinepetition versucht die Plattform BRUMMTON-BETROFFENE-MENSCHEN-STEIERMARK auf das Problem mit Geräuschimmissionen  aufmerksam zu machen. Permanentes oder regelmäßiges Brummen, Dröhnen, Wummern, Surren, „Singen“, Pfeifen, Vibrieren und Pulsieren (und andere Formen der Wahrnehmung) belästigen und belasten immer mehr Menschen im eigenen Wohnumfeld. Gegen diese Frequenzen, die nicht von allen Menschen bewusst wahrgenommen werden, gibt es meist keine Abschirmungsmöglichkeiten und Menschen sind diesen Geräuschimmissionen aus technischen Quellen schutz- und hilflos ausgesetzt. Tieffrequenter Schall: Die Hörgrenze kann nicht genau definiert werden und kann laut Akustikexperten bei einer Frequenz von 16 Hz  liegen. Betreffend Schalldruckpegel herrscht wissenschaftliche Uneinigkeit. Unter 20 Hz bzw. 16 Hz werden Geräuschimmissionen immer häufiger „gespürt“ (Pulsation, Vibration, Ohrendruck, etc.), „gefühlt“ (Unwohlsein, Unsicherheit, Angst, Unruhe, Stress) und „gehört“ (Sekundäreffekte durch Körperschallübertragungen). Ab einer Frequenz von 20 Hz (16 Hz) sind tieffrequente Geräusche (unter 100 Hz) hörbar.

WARNUNGEN von Umweltmedizinern wurden und werden seit Jahren vermutlich IGNORIERT und der gesundheitliche Schaden bei einem Teil der Bevölkerung HINGENOMMEN bzw. durch unkontrollierten und geförderten Anlagendruck ohne Begleitmaßnahmen bzw. ohne Überprüfung der Einhaltung bereits bestehender Normen und Gesetze noch befeuert. Vermutlich werden Anlagenbetreiber geschützt und nicht von Lärm und Schall betroffene Menschen, die auffälligen krankmachenden Frequenzen  im Wohnumfeld schutzlos und unverschuldet ausgesetzt sind.

„Unser Ziel muss es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen entsteht, zu verhindern“, so der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher, 2014.
Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen „unabdingbar“. Quelle: OTS.at, Ärztekammer Wien Tag des Lärms 2014
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140430_OTS0071/tag-des-laerms-aerztekammer-warnt-vor-gross-dimensionierten-windkraftanlagen

Seit geraumer Zeit gewinnt das Thema tieffrequenter Lärm insbesondere durch Infraschall zunehmend an Bedeutung. Als Infraschall werden Luftschallwellen unterhalb des menschlichen Hörbereiches bezeichnet. So liegt Infraschall zwischen 0,1 und 20 Hz und tieffrequenter Schall unterhalb von 100 Hz. Aufgrund der großen Wellenlänge, können sich tieffrequente Emissionen unter Umständen über große Entfernungen ausbreiten (einige km). Dabei können sie sich als direkter Luftschall und/oder als Vibrationen bzw. Sekundärschall ausbreiten. Die Wahrnehmung tieffrequenter Geräuschanteile unterscheidet sich deutlich von mittleren oder hohen Frequenzen. So werden z.B. Pulsation oder Vibrationen über andere Organe wahrgenommen oder andere Gegenstände zum Vibrieren gebracht, es entsteht Druck in den Ohren oder Angstgefühle werden erzeugt. Sobald die Geräusche in einem hörbaren Frequenzbereich (<20 Hz) liegen, werden sie meist als „Dröhnen“ oder „Brummen“ bezeichnet. Tieffrequenter Schall tritt in vielen Bereichen auf. Besonders durch die Zunahme von technischen Geräten steigt auch tieffrequenter Schall. Beispielsweise können Pumpen, Kompressoren, Fahrzeuge und Windenergieanlage tieffrequente Geräusche verursachen. Durch Windenergieanlagen erzeugte Geräusche mit häufig wiederkehrenden Pegelschwankungen werden immer wieder als Grund für Belästigungen oder Beeinträchtigungen angegeben. Die Geräusche von Windenergieanlagen liegen üblicherweise zwischen 3 Hz und 16 kHz. In Wohnräume werden besonders dann tieffrequente Geräuschemissionen übertragen, wenn andere Geräuschbelastungen niedrig sind (nachts). Dies führt dazu, dass hier die Belästigungswirkung besonders hoch ist.
Quelle: TU Dresden, Professur für Akustik und Haptik.
Anmerkung der Plattform: Auf Brummtöne (so nennt man die Wahrnehmung tieffrequenter Geräusche) spezialisierte Sachverständige Akustiker legen die Hörschwelle bereits bei 16 Hz fest und kann dies von betroffenen Personen bestätigt werden.

Mögliche Gegenmaßnahmen tieffrequenter Schall und Infraschall:
Die übliche strukturierte Vorgehensweise bei Lärmminderungsmaßnahmen besteht zunächst in
Maßnahmen an der Quelle, dann in Maßnahmen auf dem Übertragungsweg und letztlich in
Maßnahmen am Immissionsort. Die Ursachen von ITFS können sehr vielfältig sein, sodass zur
Minderung des Geräusches kaum generell wirkende Maßnahmen an der Quelle benannt
werden können. Quelle kann z.B. eine Maschine mit einer Unwucht sein. Oder Turbulenzen in
einem Abgaskanal. Maßnahmen zur Minderung an der Quelle, wenn diese denn bekannt ist,
sind dementsprechend spezieller Natur und erfordern erfahrene Akustikingenieure. 
Der nächste Schritt, die Ausbreitung des Geräusches zu behindern, ist schon aufgrund der physikalischen Eigenschaften wenig aussichtsreich. Bleiben
Maßnahmen am Immissionsort.
Quelle: https://www.ald-laerm.de
Anmerkung der Plattform: Welcher Art diese Maßnahmen sein sollen, wenn selbst Betonwände tieffrequenten Schall bzw. Infraschall nicht stoppen und bauliche Maßnahmen und spezieller Gehörschutz (Kopfhörer) kaum oder keine Wirkung zeigen, konnte bisher von keiner Stelle beantwortet werden. WOLLEN WIR IN UNSEREM EIGENEN WOHNUMFELD ZUKÜNFTIG WIRKLICH ALLE MIT KOPFHÖRERN (wenn diese überhaupt helfen) LEBEN UND SCHLAFEN? Einzig die bereits im Jahr 2009 von der Volksanwaltschaft vom Gesetzgeber geforderte Maßnahme von geänderten Normen für Frequenzen und Maßnahmen und verpflichtende (Mess)Überprüfungen  an der Quellen geben Sinn. Ölfeuerungsanlagen werden aktuell laufend und zwingend überprüft. Weshalb sollten laufende Überprüfungen (Messungen) bei Wärmepumpen und anderen technischen Anlagen, die das Potential haben, tieffrequent zu emittieren, nicht zum Standard werden? Brücke zum nicht sichtbaren, doch gesundheitsgefährdenden Feinstaub: Feinstaubfilter wurden und werden auch bei den Quellen eingebaut und nicht „bei den Menschen, die erkrankt sind“. Auch gibt es flächendeckend Messstationen als Vorwarnsysteme. Bei nicht oder kaum hörbarem Lärm und Schall gibt es trotz explosionsartiger Zunahme von Technisierung und Elektrifizierung und massiven gesundheitlichen Auswirkungen bei einem Teil der Bevölkerung NICHTS.

„Mir ist die unten beschriebene Problematik bewusst. Leider werden die Beschwerden vielfach ignoriert, weil die Phänomene nicht von allen wahrgenommen werden. Hier ist auch noch mehr Forschung notwendig und es müssten Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden.“ Umweltmediziner Dr. Piero Lercher im November 2023, auf Anfrage der Plattform. 

Ziel der Plattform ist es,

1) auf das Thema aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren und betroffene Menschen aus der Isolation und mittelbaren Diskriminierung zu holen. Als „übersensible Einzelfälle“ oder „empfindliche Leute“ werden betroffene Menschen (bis zu 3% der Bevölkerung) oft bezeichnet, für die tiefe Töne, die für die meisten Menschen unhörbar sind, unerträglich laut erscheinen. Bis zu 30% der Bevölkerung könnte davon betroffen sein, ohne bewusst wahrzunehmen bzw. eine Zuordnung treffen zu können, woher Erkrankungen wie chronische Schlafstörungen, Gehörschäden, Herz- Kreislauferkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Suchtverhalten, etc. kommen, so das deutsche Umweltbundesamt bzw. Wissenschaftler.

2) Lärmschutz – Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall bzw. Infraschall und Körperschall (Vibrationen) voranzubringen. Dies gilt auch für Belastungen mit Hochfrequenzen.

3) Anpassungen von Normen und Rechtsgrundlagen, die tieffrequenten Schall bzw. Infraschall berücksichtigen, voranzubringen. Es gibt, so Experten, Normen für Lautstärke jedoch nicht für Frequenzen.

4) Rechtsmängel sowie mögliche Vollzugsmängel seitens Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften aufzuzeigen und Reformen voranzubringen. Reine „Hörproben“ von einzelnen Beamten wird es bei zunehmender Technisierung und Elektrifizierung sowie Siedlungsverdichtung in der Form nicht mehr geben können. Meist bedarf es keiner neuen Auflagen für Private und Betriebe, sondern die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften müssen die Einhaltung der bereits bestehenden Auflagen kontrollieren. Wenn sich ein privater oder betrieblicher Anlagenbetreiber an Auflagen nicht hält stehen der Gemeinde und den Bezirkshauptmannschaften zahlreiche Maßnahmen – im äußersten Fall bis hin zur Schließung – zur Verfügung. Gemeinden und Gewerbebehörden müssen aktiv werden, so auch die Meinung der Volksanwaltschaft.

5) Bewusstsein dafür zu schaffen, mögliche tieffrequente Schallauswirkungen bereits bei Anlagenproduktion, Planung und Errichtung zu berücksichtigen. Das Problem also an der Quelle anzugehen. Bereits im Jahr 2009 plädierte die Volksanwältin Stoisits zum Fall „Krank durch Infraschall: Brummgeräusche und Vibrationen rauben einer Pensionistin die Lebensqualität und die Gesundheit“ an die zuständigen Behörden, ein Verständnis für diese Art der Beeinträchtigung zu entwickeln und diese bei der Bewilligung, vor allem aber bereits während der baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Sie forderte den Gesetzgeber auf, zu reagieren. Die Ö-Norm müsse diesbezüglich überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. Beinahe 14 Jahre sind vergangen, ohne dass der Gesetzgeber gehandelt hätte und Technisierung und Elektrifizierung nehmen weiter zu, wie auch ernstzunehmende Erkrankungen in diesem Zusammenhang.

6) SOFORT-Hilfe für Betroffene in Form einer entsprechenden Verordnung! Lärmquellen bzw. Brennpunkte sind häufig bekannt und bereits mehrfach angezeigt. Gesundheitliche Folgen werden von Behörden häufig verharmlost, obwohl körperliche und mentale Beschwerden in zahlreichen Publikationen Erwähnung finden und von Betroffenen genau so geschildert werden. Das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit wird massiv verletzt und die Plattform fordert sofortiges Tätigwerden des Gesetzgebers.

Was bedeutet eine Dauergeräuschbelastung (im nicht oder kaum hörbarem oft spürbarem Bereich) für betroffene Menschen laut Umweltmediziner: Rückzug, Krankheit, Depression, Komplettabfall der Leistungsfähigkeit durch chronischen Schlafmangel > Arbeitsunfähigkeit bzw. Dauerkrankenstand

Im Bereich der psychischen Lärmwirkung steht die Frage nach der erlebten Störung und Belästigung durch tieffrequente Schallimmissionen im Mittelpunkt. Eine Art der Verarbeitung von Schallimmissionen besteht in Flucht oder Aggression, eine andere führt zu Rückzug, Depression und Hilflosigkeit, wobei für letztere vor allem das Gefühl des Ausgesetzt seins und des Nichtkontrollieren Könnens verantwortlich gemacht werden. Mit zunehmend negativen Emotionen steigern sich die Gefühle bis zur Grenze der Erträglichkeit. Als Folge derartiger Beeinträchtigungen treten häufig Befindlichkeitsstörungen auf. Symptome, die vom Lärm- und Schallexponierten im Bereich der Wohnumwelt immer wieder und häufig in derselben Kombination genannt werden, umfassen Kopfschmerzen, Ohrensausen, Brustbeklemmungen, Herzbeschwerden, Ermüdungserscheinungen, Nervosität und vegetative Labilität. Mit zunehmender Exposition und Expositionsdauer nehmen auch die Befindlichkeitsstörungen zu. —> Bei Fortbestehen nächtlicher störender Schallimmissionen kommt es jedoch zur Kumulation der einzelnen Schlafdefizite. Schlafstörungen die länger als 3 Wochen andauern, werden als chronisch klassifiziert. Die Folge ist zunächst eine Verminderung der psychischen und psycho-motorischen später auch der physischen Leistungsfähigkeit. Im weiteren Verlauf kann es zu funktionellen Störungen, schließlich zu morphologisch definierten Erkrankungen, die u.U. irreversibel und progressiv sein können, kommen. Dabei führen langeinwirkende Schallbelastungen durch eine Hypertonie der Muskulatur in den Widerstandsgefäßen zu einer Erhöhung des peripheren Gefäßwiderstandes und damit zu chronischen Erkrankungen des Blutdrucks.
Auszug eines Bescheides verfasst von einer Bezirkshauptmannschaft; eindeutig und trotzdem wird betroffenen Menschen über Jahre nicht geholfen und der bekannte Lärmemittent nicht in die Pflicht genommen.

7) eine Begrenzung für tieffrequente Schallanteile im Umweltlärm als Mindeststandard zu erreichen.

Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Gesundheit.
(2) Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit durch staatlich geregeltes Handeln steht den Betroffenen ein Recht auf Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit erlassenen generellen Normen zu. Jeder Mensch hat das Recht, dies in einem Verfahren durchzusetzen.
(3) Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers.


Partner-Netzwerk: IG Brummton Rhein-Neckar www.brummtoninitiative.de