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Wie reagieren Behörden, Gesetzgeber, Politik, Gesundheitssystem, Volksanwaltschaft etc. auf die Zunahme von Beschwerden und ernstzunehmenden Erkrankungen aufgrund von Schall- bzw. Frequenzbelastungen im Wohnumfeld?
Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
Wir laden die Besucher dieser Seiten ein, sich ein Bild der Situation zu machen: aus medizinischer, technischer, volkswirtschaftlicher, humanistischer und (menschen)rechtlicher Sicht.
PLATTFORM-PETITION (alt): Sachverhalt und Forderungen sowie Kommentare BETROFFENER
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld
AKTUELL Mai 2025: ORF KONKRET/ WÄRMEPUMPE: https://tv.orf.at/program/orf2/konkret2298.html
ORF-Interview Referat für Lärm- und Strahlenschutz Land Steiermark zu Wärmepumpen und Co:
SACHVERHALT und EXPERTENMEINUNGEN:
Sollten Sie in ihrem Wohnumfeld Dauerstörgeräusche, wie beispielsweise monotones oder variierendes „Singen“ bzw. Surren, Pfeifen, Brummen, Dröhnen, Wummern, Rauschen und/oder Vibrieren, Pulsieren, enormen Druck, enorme Spannung, enorme Energie, Körper „wie unter Strom“, Kopf „wie in einem Schraubstock“, etc., wahrnehmen, dann handelt es sich vermutlich (wenn mögliche Erkrankungen ausgeschlossen werden können) um Belastungen mit Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen und Vibrationen aus technischen Quellen (EE-Anlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Industrie- und Gewerbeanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und Energietransport, Turbinen, Klima-, Lüftungs-, Trocknungsanlagen, Mobilfunkanlagen, etc.). Auch möglich sind Belastungen ausgehend von hochfrequenten elektromagnetische Feldern (Mikrowellenhören).
Seit Jahren ist eine Häufung von Belästigungen, Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm in Form von tieffrequenten Geräuschimmissionen bzw. Infraschall (auch durch Hochfrequenzen und Mikrowellen) aus technischen Quellen zu verzeichnen. BETROFFENE, einzelne Ärzte, Umweltmediziner, Ärztekammer Wien, Volksanwaltschaft und Akustikexperten weisen die Politik seit Jahren vergeblich auf diese gesundheitsschädigenden Entwicklungen, zurückzuführen auf teils klimapolitisch motivierte Anlagenverdichtung, Technisierung und Elektrifizierung ohne entsprechende Begleitmaßnahmen, hin. Das pathogene Potential dieser Art der Umweltbelastung wird von Politik, Gesundheitssystem und breiter Öffentlichkeit erheblich unterschätzt und dies unter anderem auch geschuldet einer fehlenden sauberen medizinischen Datenerhebung und fehlenden ICD-Codes in diesem Bereich der meist permanenten Lärmbelastung. Schall bzw. Frequenz bedingte Erkrankungen können der Ursache oftmals nicht zugeordnet werden, da nicht alle Menschen derartigen Lärm bewusst wahrnehmen. Auf Basis einer beinahe 30 Jahre alten Norm (DIN 45680/1997> regelt die Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen im gewerblichen Anlagenbereich; drei Neuentwürfe in drei Jahrzehnten dazu, die die Bevölkerung besser schützen würden, verstauben in den Schubladen politischer Verantwortungsträger) und von längst überholten Lärm- und Strahlenschutzbestimmungen werden mögliche Schall bzw. Frequenz bedingte Gesundheitsschäden beurteilt bzw. einfach ignoriert. Menschen, die auffällige, reale, messtechnisch nachweisbare Frequenzen wahrnehmen und dies auch äußern und anzeigen, werden häufig nicht nur irreversibel krank, sondern werden häufig auch von zuständigen öffentlichen Stellen ignoriert, diskriminiert und diffamiert und „neuesten Trends zur Folge“ auch in ein „PSYCHO-ECK“ gestellt. Wer nun mehrere Generationen eines Haushalts, die bis zur ersten Wahrnehmung gemessener, realer Frequenzen, die dann auch noch, wenn man Glück hat, durch Anlagenbetreiber beseitigt werden, völlig gesunde Menschen unter Generalverdacht und ins PSYCHO-ECK stellt, der sollte zumindest so mutig sein und dies OFFEN tun und dies zu untermauern mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus medizinischen Studien und Forschung unabhängiger Stellen ohne Interessenskonflikt. Dies wird nicht möglich sein, da es weder seriöse Studien und Forschung, noch saubere medizinische Statistiken dazu gibt.
Die Plattform möchten Schall- bzw. Frequenz belasteten Menschen MUT zusprechen, sich nicht mutlos zu isolieren, sondern aktiv zu werden und ihre Erfahrungen mit dem Gesundheitswesen, mit Ärzten, mit Anlagenbetreibern, mit Behörden (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferate der Länder), mit Akustikexperten, mit Rechtsanwälten und Gerichten öffentlich zu machen. Umweltbelastungen wie Lärm entgleiten politischen Verantwortungsträgern zusehends.
MENSCHEN ERKRANKEN IN ÖSTERREICH UNVERSCHULDET AN UMWELTBELASTUNGEN WIE LÄRM. BEI PERMANENTER BZW. REGELMÄSSIGER SCHALL- BZW. FREQUENZ EINWIRKUNG ERFOLGT DIE MENTALE UND KÖRPERLICHE BELASTUNG UND BEEINTRÄCHTIGUNG HÄUFIG SUBTIL NICHT NUR ÜBER DIE OHREN SONDERN DEN GANZEN ORGANISMUS WIE BEI ANDEREN NICHT WAHRNEHMBAREN STOFFEN WIE FEINSTAUB, STRAHLUNG UND CHEMIKALIEN AUCH.
Berichte KLEINE ZEITUNG über Belästigungen, Belastungen und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch tieffrequente (hochfrequente) Geräuschimmissionen aus technischen Quellen in der Steiermark/Hotspot Deutschlandsberg: https://dossiers.kleinezeitung.at/brummton/
Berichte ANTENNE STEIERMARK: https://steiermark.antenne.at/story/brummtone-in-der-steiermark
Medizinische Expertisen:
Umweltmediziner und Gesundheitsexperten warnen seit Jahren vergebens.
Medizinische Experten werden vermutlich „mundtot gemacht“ und der gesundheitliche Schaden bei einem Teil der Bevölkerung vermutlich HINGENOMMEN bzw. durch unkontrollierten und geförderten Anlagendruck ohne Begleitmaßnahmen bzw. ohne Überprüfung der Einhaltung bereits bestehender Normen und Gesetze noch befeuert. Vermutlich werden Anlagenbetreiber geschützt und nicht von Lärm und Schall betroffene Menschen, die auffälligen krankmachenden Frequenzen im Wohnumfeld schutzlos und unverschuldet ausgesetzt sind. Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen und Vibrationen (sowie Hochfrequenzen und Mikrowellen) aus technischen Quellen sind mittlerweile wissenschaftlich erwiesen. Zahlreiche Studien und Forschung in Deutschland gehen davon aus, dass bis zu 30% der Bevölkerung gesundheitlich betroffen sein könnte. Noch sehen Politik und Gesundheitswesen keinen Handlungsbedarf an der Quelle, sondern sehen vielmehr seit Jahren dabei zu, wie teilweise irreversible Schall-Erkrankungen wie Depressionen (auch bei Kindern), Demenz, Angststörungen, Gehörschäden wie Tinnitus und Ohrensausen, Bluthochdruck, Herzinfarkt, chronische Schlafstörungen, etc. zunehmen. Es wäre Aufgabe der Politik und präventiver Medizin gesundheitliche Bedrohungen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor negative Wirkungen eskalieren und das Gesundheitssystem komplett überlasten.
HNO-Arzt Judendorf/Straßengel/Steiermark/2024: „Ich kann Ihr Anliegen gut nachvollziehen und möchte Ihnen Recht geben, dass in den letzten Jahrzehnten mit zunehmender verbreiteter Nutzung von Erdwärmeanlagen, Windkraftanlagen etc. eine Häufung bei Beschwerden im Infraschall-Bereich in Erscheinung getreten ist – wie so oft bei Innovationen, die ja grundsätzlich zu einen positiven zivilisatorischen Effekt durch die Energieeffizienzsteigerung und Eindämmung des Klimawandels beitragen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch negative Effekte auftreten.
Mein Rat an Sie bleibt derselbe: Um eine neue Diagnose einzuführen muss diese erst wissenschaftlich studiert werden – es müssen hierzu Studien unabhängiger Institutionen zB Medizinische Universitäten ohne Interessenskonflikt durchgeführt werden – diese können durch Ihre Plattform sicherlich gut geplant werden.“
Dr. med. Bellut-Staeck/Deutschland/2024: „Die heute verfügbaren Erkenntnisse begründen ein wesentliches Gesundheitsrisiko für Schall-exponierte Personen. Aktueller wissenschaftlicher Stand ist: Die Aufnahme von Schall und Vibration erfolgt bei allen lebenden Organismen nicht nur über das Ohr, sondern auch extraaurikulär (außerhalb des Ohres) über Rezeptoren im gesamten Organismus. Damit sind die Aussagen des Deutschen Umweltbundesamts, das die Hörschwelle als Wahrnehmungsschwelle und damit zur Wirkschwelle erklärt, nicht länger haltbar! Die vom UBA für die Feststellung einer Hörschwelle erforderlichen Schallpegel sind durch die extraaurikuläre Aufnahme von Schall und Vibration ebenso irrelevant geworden.“ https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
Amtsarzt/Land Salzburg/2024: „Hierbei handelt es sich um ein in der Psychoakustik sattsam bekanntes Phänomen, durch welches
eine wesentlich höhere Belästigung verursacht wird, wie der banale dB Wert erwarten lässt. Dies
basiert darauf da es sich bei dem vorherrschenden Hintergrundgeräuschpegel und dem tonalen
Geräusch um völlig unterschiedliche Schallcharakteristiken handelt. Das tonale Geräusch wird immer
wahrnehmbar sein bzw. hervorstechen und eine starke Belästigungsreaktion verursachen – ein
Beispiel für ein Geräusch mit tonaler Charakteristik sind z.B. Rückfahrwarner. Ein erholsamer
Nachtschlaf ist hiermit nicht vereinbar.
Gemäß der Unterlagen, die vorliegen, ist aus humanmedizinischer Sicht, von einer Störung des
Nachtschlafes der Wohnnachbarin auszugehen.
Nachdem der Nachtschlaf für die Gesundheit von wesentlicher Bedeutung ist, ist von einer
Beeinträchtigung der Gesundheit der Wohnnachbarin durch die jahrelange und fortgesetzte
Exposition auszugehen. Hierunter fallen z.B. Störungen des Stoffwechsels bis hin zu Diabetes,
kardiovaskuläre Beschwerden bis hin zum Herzinfarkt, sowie eine Begünstigung einer Demenzbildung
durch die Störung des nächtlichen Reinigungsmechanismus des Gehirns (Glymphatisches System).“ Umweltmediziner_8_24
Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer Wien Dr. Piero Lercher/2014: „Unser Ziel muss
es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible
Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen
entsteht, zu verhindern.“ Windkraftanlagen sind, im Unterschied zu einzelnen
Windkrafträdern, groß dimensioniert und in sogenannten Windparks
zusammengefasst. Allein der Rotordurchmesser aktueller Windkrafträder
beträgt bis zu 114 Meter, also fast die Länge eines Fußballfelds. Die
Drehgeschwindigkeiten der Rotorblätter betragen zwischen 270 und 300
Stundekilometer, wodurch nicht überhörbare Geräusche und
Lärmemissionen verursacht werden. Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch
übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und
Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich
etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen „unabdingbar“. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140430_OTS0071/tag-des-laerms-aerztekammer-warnt-vor-gross-dimensionierten-windkraftanlagen
„Mir ist die unten beschriebene Problematik bewusst. Leider werden die Beschwerden vielfach ignoriert, weil die Phänomene nicht von allen wahrgenommen werden. Hier ist auch noch mehr Forschung notwendig und es müssten Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden.“ Umweltmediziner Dr. Piero Lercher im November 2023, auf Anfrage der Plattform.
Technische Expertisen:
Akustikexperte Dr. Graf-Müller/2023/KLEINE ZEITUNG: Einer der wenigen Experten auf dem Gebiet, die gerufen werden, wenn Behörden nicht tätig werden, warnt ebenfalls seit 15 Jahren: „Wenn man einen Brummton hat, kann die Quelle bis zu fünf Kilometer entfernt sein. Vor 15 Jahren haben die ersten Leute bei mir angerufen und gesagt „Ich halte es nicht mehr aus in meinem Haus. Ich bin komplett fertig, ich habe seit einem halben Jahr nicht mehr geschlafen.“ Am Anfang war das herausfordernd. Wir geben unser Bestes, aber wir finden die Quelle nicht mit 100-prozentiger Sicherheit. Mittlerweile melden sich bei mir am Tag ein bis zwei Leute zu diesem Thema. Die Ursache zu finden ist allerdings oft schwierig, weil sich tiefe Töne sehr weit ausbreiten. Innerhalb von fünf Kilometern kann es viele Schallquellen geben. Wenn die Frequenz mit dem Haus oder den Wänden in der Wohnung korreliert, beginnt es zu schwingen. Das ist ähnlich wie bei einer Gitarre. Wenn neben Ihnen eine Gitarre steht und Sie klatschen in die Hände, fangen die Seiten – ohne dass Sie sie berührt haben – an mitzuschwingen. Wärmepumpen, alte Drehstromzähler, Firmen wie Trocknungsanlagen, Heizkraftwerke, Ventilatoren in Schweine- oder Hühnerställen, Lüftungsanlagen auf einem Kaufhaus, Windkraftwerke, die Kühlanlagen auf Mobilfunkmasten sind mögliche Brummton-Quellen. Wenn ich eine Grenzwertbetrachtung in Österreich mache und der Grenzwert nicht überschritten ist, gibt es – einfach gesagt – eine Freigabe. Die Gesamtbewertung zielt aber auf die mittleren Frequenzen ab, weil das menschliche Ohr mittlere Frequenzen besser hört. Das heißt, es könnte trotzdem ein tiefer Ton dabei sein, der vielleicht sogar über der menschlichen Hörschwelle liegt. Je tiefer der Ton ist, desto höher ist die menschliche Hörschwelle. Bei Menschen, die Brummtöne hören, liegt die Hörschwelle tiefer als bei anderen. Das Problem ist, dass die Grenzwertbetrachtung aus einer Zeit kommt, in der die meisten Messgeräte für diese Frequenzen nicht ausgelegt waren. Brummtöne werden in Zukunft zunehmen.“
https://www.infraschall.at/
Der Leiter des Referats für Lärm- und Strahlenschutz (A15) der Steiermärkischen Landesregierung führt in einem ORF-Interview sinngemäß folgendes aus: „Diese Normen berücksichtigen tieffrequente Geräusche zu wenig.“ Das Interview hören Sie hier:
Techniker/Deutschland/2025: Thema: Mobilfunksignale und niederfrequente Strukturen https://mobilfunk-brummton.de
In der Vergangenheit haben Experten für Umwelt, Luftgüte und Lärmschutz in der Steiermärkischen Landesregierung Versäumnisse eingeräumt und hätten Handlungsbedarf infolge „haufenweiser Beschwerden“ erkennen müssen.
Der ehemalige Leiter der A15/ Steiermärkischen Landesregierung Hofrat Dr. Semmelrock führte in einem Bericht (KLEINE ZEITUNG/März 2023) folgendes aus: „Den tieffrequenten Bereich zu messen ist schwierig, was nicht heißt, dass Menschen diesen Bereich nicht wahrnehmen.“ Man nehme Betroffene ernst. Anmerkung der Plattform: Dass man von Seiten der Steiermärkischen Landesregierung BETROFFENE NICHT ERNST NIMMT zeigen ein fragwürdiger Bericht der ABT15 aus dem Jahr 2024 sowie Einzelbriefe der ABT13 aus den Jahren 2023/2024. Von diesem Bericht und den Einzelbriefen distanzieren sich BETROFFENE vehement, da die GESUNDHEITLICHEN AUSWIRKUNGEN komplett ausgeblendet und ignoriert werden. Von „haufenweise Beschwerdefällen„ aus der ganzen Steiermark spricht Umweltanwältin Ute Pöllinger in diesem Bericht.
Technisch/medizinischer Bericht/ ABT15 der Steiermärkischen Landesregierung/2021/2022 (Anmerkung: trotz dieser umweltmedizinischen Ausführungen im Bericht musste der Emittent (eine Mühle) keine schallschutztechnischen Maßnahmen ergreifen/der Fall ist vor Gericht gelandet/eine Siedlung ist betroffen): „Im Bereich der psychischen Lärmwirkung steht die Frage nach der erlebten Störung und
Belästigung durch tieffrequente Schallimmissionen im Mittelpunkt.
Eine Art der Verarbeitung von Schallimmissionen besteht in Flucht oder Aggression, eine andere
führt zu Rückzug, Depression und Hilflosigkeit, wobei für letztere vor allem das Gefühl des
Ausgesetzt seins und des Nichtkontrollieren Könnens verantwortlich gemacht werden. Mit
zunehmend negativen Emotionen steigern sich die Gefühle bis zur Grenze der Erträglichkeit.
Als Folge derartiger Beeinträchtigungen treten häufig Befindlichkeitsstörungen auf. Symptome, die
vom Lärm- und Schallexponierten im Bereich der Wohnumwelt immer wieder und häufig in
derselben Kombination genannt werden, umfassen Kopfschmerzen, Ohrensausen,
Brustbeklemmungen, Herzbeschwerden, Ermüdungserscheinungen, Nervosität und vegetative
Labilität. Mit zunehmender Exposition und Expositionsdauer nehmen auch die
Befindlichkeitsstörungen zu.
—> Bei Fortbestehen nächtlicher störender Schallimmissionen kommt es jedoch zur Kumulation
der einzelnen Schlafdefizite. Schlafstörungen die länger als 3 Wochen andauern, werden als
chronisch klassifiziert. Die Folge ist zunächst eine Verminderung der psychischen und psycho
motorischen später auch der physischen Leistungsfähigkeit. Im weiteren Verlauf kann es zu
funktionellen Störungen, schließlich zu morphologisch definierten Erkrankungen, die u.U.
irreversibel und progressiv sein können, kommen. Dabei führen langeinwirkende
Schallbelastungen durch eine Hypertonie der Muskulatur in den Widerstandsgefäßen zu einer
Erhöhung des peripheren Gefäßwiderstandes und damit zu chronischen Erkrankungen des
Blutdrucks.“
TU Dresden, Professur für Akustik und Haptik/Tieffrequenter Schall/Infraschall: Die Hörgrenze kann nicht genau definiert werden und kann laut Akustikexperten bei einer Frequenz von 16 Hz liegen. Betreffend Schalldruckpegel herrscht wissenschaftliche Uneinigkeit. Unter 20 Hz bzw. 16 Hz werden Geräuschimmissionen immer häufiger „gespürt“ (Pulsation, Vibration, Ohrendruck, etc.), „gefühlt“ (Unwohlsein, Unsicherheit, Angst, Unruhe, Stress) und „gehört“ (Sekundäreffekte durch Körperschallübertragungen). Ab einer Frequenz von 20 Hz (16 Hz) sind tieffrequente Geräusche (unter 100 Hz) hörbar.
Seit geraumer Zeit gewinnt das Thema tieffrequenter Lärm insbesondere durch Infraschall zunehmend an Bedeutung. Als Infraschall werden Luftschallwellen unterhalb des menschlichen Hörbereiches bezeichnet. So liegt Infraschall zwischen 0,1 und 20 Hz und tieffrequenter Schall unterhalb von 100 Hz. Aufgrund der großen Wellenlänge, können sich tieffrequente Emissionen unter Umständen über große Entfernungen ausbreiten (einige km). Dabei können sie sich als direkter Luftschall und/oder als Vibrationen bzw. Sekundärschall ausbreiten. Die Wahrnehmung tieffrequenter Geräuschanteile unterscheidet sich deutlich von mittleren oder hohen Frequenzen. So werden z.B. Pulsation oder Vibrationen über andere Organe wahrgenommen oder andere Gegenstände zum Vibrieren gebracht, es entsteht Druck in den Ohren oder Angstgefühle werden erzeugt. Sobald die Geräusche in einem hörbaren Frequenzbereich (<20 Hz) liegen, werden sie meist als „Dröhnen“ oder „Brummen“ bezeichnet. Tieffrequenter Schall tritt in vielen Bereichen auf. Besonders durch die Zunahme von technischen Geräten steigt auch tieffrequenter Schall. Beispielsweise können Pumpen, Kompressoren und Windenergieanlage tieffrequente Geräusche verursachen. Durch Windenergieanlagen erzeugte Geräusche mit häufig wiederkehrenden Pegelschwankungen werden immer wieder als Grund für Belästigungen oder/und gesundheitliche Beeinträchtigungen angegeben. Die Geräusche von Windenergieanlagen liegen üblicherweise zwischen 3 Hz und 16 kHz. In Wohnräume werden besonders dann tieffrequente Geräuschemissionen übertragen, wenn andere Geräuschbelastungen niedrig sind (nachts). Dies führt dazu, dass hier die Belästigungswirkung besonders hoch ist.
Anmerkung der Plattform: Auf Brummtöne (so nennt man die Wahrnehmung tieffrequenter Geräusche) spezialisierte Sachverständige Akustiker legen die Hörschwelle bereits bei 16 Hz fest und kann dies von BETROFFENEN bestätigt werden.
https://www.ald-laerm.de: Mögliche Gegenmaßnahmen tieffrequenter Schall und Infraschall:
Die übliche strukturierte Vorgehensweise bei Lärmminderungsmaßnahmen besteht zunächst in
Maßnahmen an der Quelle, dann in Maßnahmen auf dem Übertragungsweg und letztlich in
Maßnahmen am Immissionsort. Die Ursachen von ITFS können sehr vielfältig sein, sodass zur
Minderung des Geräusches kaum generell wirkende Maßnahmen an der Quelle benannt
werden können. Quelle kann z.B. eine Maschine mit einer Unwucht sein. Oder Turbulenzen in
einem Abgaskanal. Maßnahmen zur Minderung an der Quelle, wenn diese denn bekannt ist,
sind dementsprechend spezieller Natur und erfordern erfahrene Akustikingenieure.
Der nächste Schritt, die Ausbreitung des Geräusches zu behindern, ist schon aufgrund der physikalischen Eigenschaften wenig aussichtsreich. Bleiben
Maßnahmen am Immissionsort.
Anmerkung der Plattform: Welcher Art diese Maßnahmen sein sollen, wenn selbst Betonwände tieffrequenten Schall bzw. Infraschall nicht stoppen und bauliche Maßnahmen und spezieller Gehörschutz (Kopfhörer) kaum oder keine Wirkung zeigen, konnte bisher von keiner Stelle beantwortet werden. WOLLEN WIR IN UNSEREM EIGENEN WOHNUMFELD ZUKÜNFTIG WIRKLICH ALLE MIT KOPFHÖRERN (wenn diese überhaupt helfen) LEBEN UND SCHLAFEN? Einzig die bereits im Jahr 2009 von der Volksanwaltschaft vom Gesetzgeber geforderte Maßnahme von geänderten Normen für Frequenzen und Maßnahmen und verpflichtende (Mess)Überprüfungen an der Quellen geben Sinn. Ölfeuerungsanlagen werden aktuell laufend und zwingend überprüft. Weshalb sollten laufende Überprüfungen (Messungen) bei Wärmepumpen und anderen technischen Anlagen, die das Potential haben, tieffrequent zu emittieren, nicht zum Standard werden? Brücke zum nicht sichtbaren, doch gesundheitsgefährdenden Feinstaub: Feinstaubfilter wurden und werden auch bei den Quellen eingebaut und nicht „bei den Menschen, die erkrankt sind“. Auch gibt es flächendeckend Messstationen als Vorwarnsysteme. Bei nicht oder kaum hörbarem Lärm und Schall gibt es trotz explosionsartiger Zunahme von Technisierung und Elektrifizierung und massiven gesundheitlichen Auswirkungen bei einem Teil der Bevölkerung NICHTS.
Anwaltschaftliche Expertisen:
Volksanwaltschaft/2009: Krank durch Infraschall: Brummgeräusche und Vibrationen rauben einer Pensionistin die Lebensqualität und die Gesundheit. Volksanwältin Stoisits versicherte in der ORF-Sendereihe „Bürgeranwalt“ vom 14.11. 2009, dass Frau R. mit ihrem Problem der Schallwahrnehmung nicht alleine ist. In letzter Zeit wären immer
mehr Menschen mit ähnlichen Beschwerden an die Volksanwaltschaft herantreten.
Leider sind der Volksanwaltschaft aber die Hände gebunden, da die besagten Maschinen behördlich korrekt genehmigt und überprüft, wurden. Volksanwältin Stoisits
betonte jedoch, dass die Sensibilität für diese Problematik noch nicht weit genug verbreitet ist. Sie plädierte an die zuständigen Behörden, ein Verständnis für diese Art
der Beeinträchtigung zu entwickeln und diese bei der Bewilligung, vor allem aber bereits während der baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Sie forderte den Gesetzgeber auf, zu reagieren. Die Ö-Norm müsse diesbezüglich überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden.
Rechtsanwalt Jung/Deutschland: Gesundheitsschädigungen durch Tieftöne
https://rechtsanwaelte-jung-freiburg.de/laermschutzrecht/gesundheitsschadigungen-durch-tieftone
Politische Expertisen:
Klimaministerium/2023: Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen betreffend Windkraftanlagen: „Dadurch gibt es im Bereich Schall und Infraschall keine gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Anrainer:innen sowie Fauna und Flora.“ Keine einzige seriöse, von unabhängigen Stellen durchgeführte Studie schließt mögliche gesundheitliche Auswirkungen (sowie Auswirkungen auf Fauna und Flora) GÄNZLICH aus, auch wenn Grenzwerte nicht überschritten sind, und das Klimaministerium unter Ministerin Gewessler „getraute“ sich diese Behauptung aufzustellen, die durch ausländische Studien (auch eines Nobelpreisträgers 2021) widerlegt ist.
https://fragdenstaat.at/anfrage/umweltfreundliche-windkraftanlagen/
Auszug Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung hinsichtlich aufgezeigter Versäumnisse einzelner Bezirkshauptmannschaften und Abteilungen des Landes/2024: „Wir dürfen wiederholt unser Bedauern betreffend Ihre gesundheitlichen Beschwerden zum Ausdruck
bringen, allerdings wird festgehalten, dass dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung keine
weiteren rechtlichen Möglichkeiten offenstehen, um weitere Maßnahmen zu setzen. Wir können Ihnen
leider keine weitere Unterstützung anbieten.“ Anmerkung der Plattform: Es ist mehrfach erwiesen, dass zuständige öffentliche Stellen nicht einmal rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um Anlagenbetreiber in die Pflicht zu nehmen. Auch wurde in Fällen nicht Norm konform gemessen und beurteilt.
Orientierungshilfe Schallbelastung/Muster Erfassungsbogen: https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/b1c25f2a-a22f-471b-8519-d779ecd73bb1/Erfassungsbogen%20%20Schallbetroffenheit_2023.pdf
ZUSAMMENFASSUNG:
Wie nehmen belastete Menschen Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik (Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen, Körperschall (Vibrationen), Hochfrequenzen und Mikrowellen) im Wohnumfeld wahr? Gegen diese nicht oder kaum hörbaren doch meist fühlbaren und spürbaren Frequenzen (Dauergeräusche) gibt es keine Abschirmung und man erkrankt meist nach nur wenigen Wochen der Dauereinwirkung irreversibel. Vergleichbar mit der Einwirkung von Umweltbelastungen wie beispielsweise nicht wahrnehmbarem Feinstaub und unsichtbarer Strahlung sowie Chemikalien (Pestiziden).
„Es sind noch zu wenige Menschen ernsthaft erkrankt, damit die Politik Handlungsbedarf erkennt.“ (Landesbediensteter ABT13) Und WIE soll der Nachweis einer Schall bzw. Frequenz bedingten Erkrankung erbracht werden, wenn es keine saubere medizinische Datenerhebung bzw. keine ICD-Codes für eine statistische Erfassung in Österreich gibt? Die Frage, wie viele Bürgerinnen und Bürger es sein müssten, die in ihren eigenen vier Wänden mental und körperlich erkranken (abgesehen davon, dass es keine saubere medizinische Datenerhebung dazu gibt), da sie sich gegen Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik nicht schützen bzw. abschirmen können, damit Beurteilungsgrundlagen wie Gesetze, Verordnungen, Normen etc. angepasst werden und Behörden die nötige Sensibilität für derartige Umweltbelastungen und belastete Bürgerinnen und Bürger entwickeln, konnte bisher von keiner Stelle beantwortet werden. Immerhin könnte laut deutschen Medienberichten und Wissenschaftlern (https://steiermark.antenne.at/story/brummtone-in-der-steiermark) bereits 10 bis 30% der Bevölkerung (dies wären in Österreich 900.000 bis 2,7 Mio. Menschen) betroffen sein, mit Auswirkungen auf die mentale und körperliche Gesundheit, groß teils ohne bewusst wahrzunehmen. Gemäß neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse muss sich der Gesetzgeber, müssen sich Behörden (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferate der Länder und Städte) von bisherigen Beurteilungskriterien betreffend Grenzwerten, Hörschwellen, Schallpegeln verabschieden, wenn sie nicht weiter eine Zunahme von „Volkskrankheiten“ befeuern wollen: Siehe medizinische Expertisen Dr. med. Bellut-Staeck.
Eine Mär, die aus Sicht und Erfahrung von betroffenen Menschen aus der Welt geschafft werden muss: Der Glaube, man könne derartige Frequenzen „ausblenden“ und verdrängen und die Unterstellung, man „konzentriere“ sich auf diese Frequenzen. Tieffrequenzen und Infraschall werden von bewusst wahrnehmenden BETROFFENEN gehört und/oder gespürt – Vibrationen, Pulsationen, „wie Wellen durch den Körper“, „wie unter Strom“, „wie Nadelstiche auf der Haut“, Ohrendruck, Druck auf das Herz, Druck auf die Augen, Zittern, Muskelzucken und/oder gefühlt – Unruhe, Unwohlsein, Unsicherheit, Angst, Stress. Sie wirken entweder permanent (variierend/monoton) oder regelmäßig, überwiegend belastend in den besonders schutzwürdigen Nachtstunden, ein. In der Wahrnehmung meist begleitet von enormen Druck, enormer Energie, enormer Spannung. Für tiefe Frequenzen gibt es keine oder nur unzureichende Abschirmungsmöglichkeiten und sie werden, wie bereits ausgeführt, über die Ohren und den ganzen Organismus aufgenommen. Wir sprechen nicht von hörbarem Lärm (Lautstärke/Dezibel), gegen den man sich schützen kann, sondern von Frequenzen, für die es im Wohnumfeld keinen Schutz gibt.
Es gilt noch einmal festzuhalten, dass Menschen Akustikexperten beauftragen, da sie 1) von dafür zuständigen öffentlichen Stellen keine Hilfe bekommen, obwohl es für tieffrequente Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft im gewerblichen Anlagenbereich eine Norm (DIN 45680/1997) gibt, entsprechend der Schall bzw. Frequenzen gemessen und beurteilt werden können, da sie 2) gegenüber öffentlichen Stellen häufig einen Nachweis erbringen müssen, welche Schallquelle genau diese nicht oder kaum hörbaren Frequenzen emittiert (was überwiegend unmöglich scheint, da sehr aufwendig und kostspielig, da nicht allein mit den Ohren detektierbar), da sie 3) teils schwer belastet und bereits gesundheitlich beeinträchtigt sind (diese Art der Frequenzen wirken häufig bereits schon mehrere Wochen und Monate ein, bis man erkennt, dass die Suche allein mit den Ohren vergeblich ist, und zeigen sich dann bereits gesundheitliche Auswirkungen wie chronische Schlafstörungen, Gehörschäden, Bluthochdruck, Angststörungen, Depressionen, etc.) Denken Sie, werte Leserin, werter Leser, dass bis dahin meist völlig gesunde Menschen derartige Mühen und Kosten auf sich nehmen, wenn sie nicht realen, messbaren und physikalisch nachweisbaren Frequenzen ausgesetzt wären, die sie nicht oder kaum hören, doch häufig spüren und fühlen und die ihre Gesundheit und Lebensqualität massiv beeinträchtigen? Die Volksanwaltschaft hat bereits im Jahr 2009 vergeblich vor dieser Entwicklung gewarnt, den Gesetzgeber aufgefordert Normen anzupassen und gefordert, dass Behörden ein Verständnis für diese Art der Belastung und für betroffene Menschen entwickeln. Das Land Steiermark hält betroffene Menschen nach wie vor für „Hysteriker“ und negiert gesundheitliche Auswirkungen bei permanenter Schall- bzw. Frequenz Einwirkung völlig. Hier werden auch entgegen aller Behauptungen Grenzwerte häufig überschritten, allein es wird vermutlich bzw. zumindest wurde in der Vergangenheit nicht einmal Norm konform gemessen. Hier nachzuhören: https://oe1.orf.at/programm/20240708#763105/Wenn-Brummtoene-zur-Qual-werden
KLEINE ZEITUNG NEUMARKT_BRUMMTÖNE
Problemstellung laut Erfahrungswerten der Plattform: Es liegt nicht allein an unzureichenden, nicht mehr zeitgemäßen Normen (DIN 45680/1997) und Beurteilungsgrundlagen, sondern auch daran, dass einzelne Anlagenbetreiber sich an aktuelle Bestimmungen nicht halten und (einzelne) Behörden nicht tätig werden, auch wenn Anzeigen, Messergebnisse von Akustikexperten und Sachverständigengutachten vorliegen, die auffällige Frequenzen im Wohnumfeld bestätigen, und mögliche Emittenten detektiert sind. Bestehende (Schallschutz)Bestimmungen und Vorgaben des Herstellers werden in der Praxis (dort, wo es zu Problemen kommt) häufig nicht umgesetzt und erfolgt keine laufende behördliche Überprüfung, ob Vorgaben eingehalten werden bzw. werden keine notwendigen Maßnahmen an den Schallquellen eingefordert und gesetzt. Auch Anzeigen betreffend tieffrequenter Geräuschimmissionen im Wohnumfeld laufen häufig ins Leere, da Emittenten meist ohne aufwendige Messverfahren nicht eindeutig detektierbar sind und einzelne Behörden so keinen Handlungsbedarf erkennen. Auch die bereits im Jahr 2009 von der Volksanwaltschaft geforderte „Sensibilisierung der Behörden für dieses Thema“ hat 15 Jahre und zahlreiche Krankheitsfälle später NICHT STATTGEFUNDEN. Schall- bzw. Frequenz belastete Menschen werden noch immer als „übersensibele Einzelfälle“, „empfindliche Leute“ und „nicht Durchschnitts-Steirer“ (Sanitätsdirektion) diffamiert und stigmatisiert und in ein „Psycho-Eck“ gedrängt. Ein Schlag gegen das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Ein Schlag gegen Menschenrechts-Bestimmungen, die den Schutz des EINZELNEN vor Anlagenschutz stellen.
VERLETZUNG DER GRUNDRECHTE:
Auffällige, krankmachende Frequenzen werden in Fällen mehrfach messtechnisch und real nachgewiesen von renommierten Akustikexperten und auch Anlagenbetreiber sind oftmals bekannt und bestätigten Versäumnisse und das Vorhandensein von Emissionen. In den meisten bekannt gewordenen Fällen liegt ein Versagen von öffentlichen Stellen vor.
Dies ist die aktuelle Situation in Österreich: Es wird vermutlich zumindest in fahrlässiger Weise das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit nicht gewahrt.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Gesundheit.
(2) Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit durch staatlich geregeltes Handeln steht den Betroffenen ein Recht auf Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit erlassenen generellen Normen zu.
(3) Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers.


Ziel der Plattform ist es,
1) auf das Thema aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren und betroffene Menschen aus der Isolation und mittelbaren Diskriminierung zu holen. Als „übersensible Einzelfälle“ oder „empfindliche Leute“ werden betroffene Menschen (bis zu 3% der Bevölkerung) oft bezeichnet, für die tiefe Töne, die für die meisten Menschen unhörbar sind, unerträglich laut erscheinen. Bis zu 30% der Bevölkerung könnte davon betroffen sein, ohne bewusst wahrzunehmen bzw. eine Zuordnung treffen zu können, woher Erkrankungen wie chronische Schlafstörungen, Gehörschäden, Herz- Kreislauferkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Suchtverhalten, etc. kommen, so das deutsche Umweltbundesamt bzw. Wissenschaftler.
2) Lärmschutz – Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall bzw. Infraschall und Körperschall (Vibrationen) voranzubringen. Dies gilt auch für Belastungen mit Hochfrequenzen.
3) Anpassungen von Normen und Rechtsgrundlagen, die tieffrequenten Schall bzw. Infraschall berücksichtigen, voranzubringen. Es gibt, so Experten, Normen für Lautstärke jedoch nicht für Frequenzen.
4) Rechtsmängel sowie mögliche Vollzugsmängel seitens Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften aufzuzeigen und Reformen voranzubringen. Reine „Hörproben“ von einzelnen Beamten wird es bei zunehmender Technisierung und Elektrifizierung sowie Siedlungsverdichtung in der Form nicht mehr geben können. Meist bedarf es keiner neuen Auflagen für Private und Betriebe, sondern die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften müssen die Einhaltung der bereits bestehenden Auflagen kontrollieren. Wenn sich ein privater oder betrieblicher Anlagenbetreiber an Auflagen nicht hält stehen der Gemeinde und den Bezirkshauptmannschaften zahlreiche Maßnahmen – im äußersten Fall bis hin zur Schließung – zur Verfügung. Gemeinden und Gewerbebehörden müssen aktiv werden, so auch die Meinung der Volksanwaltschaft.
5) Bewusstsein dafür zu schaffen, mögliche tieffrequente Schallauswirkungen bereits bei Anlagenproduktion, Planung und Errichtung zu berücksichtigen. Das Problem also an der Quelle anzugehen. Bereits im Jahr 2009 plädierte die Volksanwältin Stoisits zum Fall „Krank durch Infraschall: Brummgeräusche und Vibrationen rauben einer Pensionistin die Lebensqualität und die Gesundheit“ an die zuständigen Behörden, ein Verständnis für diese Art der Beeinträchtigung zu entwickeln und diese bei der Bewilligung, vor allem aber bereits während der baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Sie forderte den Gesetzgeber auf, zu reagieren. Die Ö-Norm müsse diesbezüglich überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. Beinahe 14 Jahre sind vergangen, ohne dass der Gesetzgeber gehandelt hätte und Technisierung und Elektrifizierung nehmen weiter zu, wie auch ernstzunehmende Erkrankungen in diesem Zusammenhang.
6) SOFORT-Hilfe für Betroffene in Form einer entsprechenden Verordnung! Lärmquellen bzw. Brennpunkte sind häufig bekannt und bereits mehrfach angezeigt. Gesundheitliche Folgen werden von Behörden häufig verharmlost, obwohl körperliche und mentale Beschwerden in zahlreichen Publikationen Erwähnung finden und von Betroffenen genau so geschildert werden. Das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit wird massiv verletzt und die Plattform fordert sofortiges Tätigwerden des Gesetzgebers.
Was bedeutet eine Dauergeräuschbelastung (im nicht oder kaum hörbarem oft spürbarem Bereich) für betroffene Menschen laut Umweltmediziner: Rückzug, Krankheit, Depression, Komplettabfall der Leistungsfähigkeit durch chronischen Schlafmangel > Arbeitsunfähigkeit bzw. Dauerkrankenstand
Im Bereich der psychischen Lärmwirkung steht die Frage nach der erlebten Störung und Belästigung durch tieffrequente Schallimmissionen im Mittelpunkt. Eine Art der Verarbeitung von Schallimmissionen besteht in Flucht oder Aggression, eine andere führt zu Rückzug, Depression und Hilflosigkeit, wobei für letztere vor allem das Gefühl des Ausgesetzt seins und des Nichtkontrollieren Könnens verantwortlich gemacht werden. Mit zunehmend negativen Emotionen steigern sich die Gefühle bis zur Grenze der Erträglichkeit. Als Folge derartiger Beeinträchtigungen treten häufig Befindlichkeitsstörungen auf. Symptome, die vom Lärm- und Schallexponierten im Bereich der Wohnumwelt immer wieder und häufig in derselben Kombination genannt werden, umfassen Kopfschmerzen, Ohrensausen, Brustbeklemmungen, Herzbeschwerden, Ermüdungserscheinungen, Nervosität und vegetative Labilität. Mit zunehmender Exposition und Expositionsdauer nehmen auch die Befindlichkeitsstörungen zu. —> Bei Fortbestehen nächtlicher störender Schallimmissionen kommt es jedoch zur Kumulation der einzelnen Schlafdefizite. Schlafstörungen die länger als 3 Wochen andauern, werden als chronisch klassifiziert. Die Folge ist zunächst eine Verminderung der psychischen und psycho-motorischen später auch der physischen Leistungsfähigkeit. Im weiteren Verlauf kann es zu funktionellen Störungen, schließlich zu morphologisch definierten Erkrankungen, die u.U. irreversibel und progressiv sein können, kommen. Dabei führen langeinwirkende Schallbelastungen durch eine Hypertonie der Muskulatur in den Widerstandsgefäßen zu einer Erhöhung des peripheren Gefäßwiderstandes und damit zu chronischen Erkrankungen des Blutdrucks.
Auszug eines Bescheides verfasst von einer Bezirkshauptmannschaft; eindeutig und trotzdem wird betroffenen Menschen über Jahre nicht geholfen und der bekannte Lärmemittent nicht in die Pflicht genommen.
7) eine Begrenzung für tieffrequente Schallanteile im Umweltlärm als Mindeststandard zu erreichen.
Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Gesundheit.
(2) Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit durch staatlich geregeltes Handeln steht den Betroffenen ein Recht auf Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit erlassenen generellen Normen zu. Jeder Mensch hat das Recht, dies in einem Verfahren durchzusetzen.
(3) Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers.
Partner-Netzwerk: IG Brummton Rhein-Neckar www.brummtoninitiative.de