Tief- und Hochfrequenzen im Wohnumfeld
Thema: Beurteilung von (tieffrequenten und hochfrequenten) Geräuschimmissionen aus technischen Quellen und Auswirkungen auf die mentale und körperliche Gesundheit betroffener Menschen.
Gesundheitliche Auswirkungen als Kollateralschäden infolge Anlagenverdichtung, Technisierung und Elektrifizierung ohne Menschen schützende Begleitmaßnahmen. Wären diese Schäden an der Gesundheit und Lebensqualität Betroffener vermeidbar? Müssen technische Anlagen wie beispielsweise Wärmepumpen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke und Windkraftanlagen zwingend auffällige Geräuschimmissionen im Wohnumfeld verursachen oder wären durch angepasste Gesetzte und Verordnungen sowohl Klimaschutz als auch Schutz der Menschen- und Grundrechte möglich? In welchem konkreten Verhältnis stehen gesundheitliche Auswirkungen infolge permanenter Schall bzw. Frequenz Einwirkung (nur 50% der Bevölkerung ist durch aktuelle Beurteilungsgrundlagen geschützt) zu den zu erwarteten konkreten und unmittelbaren Vorteilen für den Klimaschutz in Österreich?
„Lärm ist jede Art von Schall, der stört, belästigt oder die Gesundheit beeinträchtigen kann.“ (World Health Organisation, 1972)
Die Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK versteht sich als Österreich weite Anlaufstelle für Menschen, die in ihrem Wohnumfeld oder am Arbeitsplatz von tieffrequenten Geräuschen (Frequenz unter 100 Hz) bzw. Infraschall (Frequenz unter 20 Hz/16 Hz) und Körperschall (Vibrationen) und/oder auch von Hochfrequenzen und Mikrowellen aus technischen Quellen belästigt und belastet sind. Wir sehen uns als Forum für ALLE Menschen, die betroffen sind, die Interesse am Thema haben und die sachverständige (medizinische und technische) oder sonstige auf Erfahrung, Wissenschaft und Forschung basierende Beiträge leisten können.
Deutsche Rechtsanwälte führen zu Wärmepumpen und Co folgendes aus:
https://rechtsanwaelte-jung-freiburg.de/laermschutzrecht/presse
https://www.exklusiv-muenchen.de/wohnen/energiepolitik-die-krank-macht-infraschall-von-luftwaermepumpen-schadet-der-gesundheit-lebensqualitaet-47113
Menschenrechte_11_24
Amtsarzt Land_3_23
Die PETITION unterschreiben und einen aktiven Beitrag zur Minimierung schädlicher Umwelteinflüsse in Form von Tieffrequenzen, Infraschall, Körperschall (Vibrationen) sowie Hochfrequenzen und Mikrowellen aus technischen Quellen leisten, die jeden einmal direkt oder indirekt betreffen können:
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld
Da es in Österreich weder Studien noch Forschung gibt, die gesundheitliche Auswirkungen im Zusammenhang mit tieffrequenten (hochfrequenten) Geräuschimmissionen aus technischen Quellen, gegen die man sich im Wohnumfeld nicht (ausreichend) schützen kann, umfänglich beleuchten, stützt sich die Plattform auf übereinstimmende Berichte und Krankengeschichten belasteter und teils irreversibel erkrankter Bürgerinnen und Bürger. Bei Behörden und im heimischen Gesundheitssystem wird Schall-Betroffenen mit Unwissen begegnet; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständiger öffentlicher Stellen (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferate der Länder und Städte) sowie Ärztinnen und Ärzte kennen sich praktisch mit der Thematik nicht aus. In der Wahrnehmung der Plattform sind die genannten eher genervt von diesem Thema und Betroffene werden häufig jahrelang im Kreis herumgeschickt, was letztlich häufig in Krankheit, auch in Resignation und Isolation endet. Brummton-Plattform.
https://dossiers.kleinezeitung.at/brummton/
Warnungen einzelner Umweltmediziner, Amtsärzte sowie Akustikexperten und vor allem von Betroffenen werden vom Gesetz- und Verordnungsgeber ignoriert und das pathogene Potential von Politik, Gesundheitssystem und breiter Öffentlichkeit erheblich unterschätzt. Tieffrequenzen (auch Hochfrequenzen), Infraschall und Körperschall (Vibrationen) aus technischen Quellen dringen immer häufiger als Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik in unsere Wohn- und Rückzugsorte ein und machen einen Teil der Bevölkerung (irreversibel) krank. Begleitmaßnahmen zu geförderter und vorangetriebener Anlagenverdichtung, Technisierung und Elektrifizierung wurden und werden nicht gesetzt, was nicht nur massive gesundheitliche Auswirkungen und volkswirtschaftlichen Schaden bedeutet, sondern eine Zunahme von Nachbarschaftsstreitigkeiten, Rechtsstreitigkeiten, finanziellen Notsituationen, Verlust des Wohnraumes, Verlust der Lebensqualität, etc.
Unterlassungsklage gegen Wärmepumpe (Oberster Gerichtshof, 20.10.2021, 6 Ob 171/21x): [22] 2.6. Entgegen der Rechtsansicht des Berufungsgerichts sind die Kläger auch nicht zu einer Änderung ihres Nutzungsverhaltens verpflichtet. Wäre ein Nachbar verpflichtet, die Unwesentlichkeit der Immissionen dadurch zu bewirken, dass er selbst seinerseits (schützende) Maßnahmen gegen die von der Nachbarliegenschaft ausgehenden Immissionen setzen müsste, würde dies darauf hinauslaufen, dass der Störer den Nachbarn zu Verhaltensänderungen zwingen kann (Kerschner/Wagner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 364 ABGB Rz 238, 219 jeweils mwN). Ein Beispiel aus Deutschland zeigt auf, wie es nicht sein kann und darf. Dort hat sich eine Familie eine Art „Hundehütte“ aus Stahlplatten gebaut, die offensichtlich Schall gedämmt hat. Folglich wurden diese Platten im Schlafzimmer angebracht und als meterhoher Zaun entlang der Grundstücksgrenze, wo die Emittenten – Wärmepumpen – stehen. Ist dies die Zukunft in Österreich – die Abschirmungswirkung sei dahin gestellt – sich hinter meterhohen Stahlplatten in Stahlkäfigen zu verschanzen?
„HÖREN WIR ENDLICH AUF IN DIESEM ZUSAMMENHANG NUR ÜBER EINE RELEVANZ VON LAUTSTÄRKE UND SCHALLPEGEL (DEZIBEL) ZU SPRECHEN. DIE BEVÖLKERUNG WIRD HIER KOMPLETT HINTERS LICHT GEFÜHRT“ (Schall belastete Person aus Deutschlandsberg/Steiermark> hier gab es aufgrund zahlreicher regionaler Meldungen das erste Vernetzungstreffen Schall bzw. Frequenz belasteter Menschen)
Interviews mit betroffenen Menschen aus der Steiermark anhören: http://www.antenne.at/steiermark/brummtoene-in-der-steiermark
Schreiben an Steiermärkische Landesregierung_11_24_2
Weshalb muss die Politik, muss der Gesetzgeber, müssen öffentliche Stellen betreffend großen und kleinen Emittenten tätig werden und entsprechende Maßnahmen treffen? Emittenten sind häufig nicht allein mit den Ohren detektierbar (Schallwelle zu groß oder zu klein) und können folglich nicht (ohne Messungen) in die Pflicht genommen werden. Betroffene sind diesen Frequenzen in ihrem Wohnumfeld schutzlos meist rund um die Uhr ausgesetzt. Weder bauliche Maßnahmen noch Gehörschutz sind wirksam. Wie sagte ein Amtsarzt trefflich: „Tiefe Frequenzen werden, selbst durch moderne Schallschutzfenster nicht abgeschirmt. Hierfür würde es Masse (sprich Beton) benötigen. Der Schallschutz kann folglich nicht durch die betroffene Person erfolgen (sie kann ja nicht das Schlafzimmerfenster
zubetonieren – Luftaustausch!), sondern nur durch den Emittenten.“ Bei Infraschall hilft selbst Beton nicht, so die Erfahrungen der Plattform. Momentane Beurteilungsgrundlagen (TA-Lärm, DIN 4109, DIN 45680/1997) sind veraltet (Neuentwürfe zu DIN 45680 aus 2011 und 2020, die Unzulänglichkeiten entgegen steuern würden, werden nicht angewendet) und schützen nur 50% der Bevölkerung. (Quelle: DAGA 2012-Darmstadt). Neueste Studien beschreiben eine negative Wirkung nicht nur auf die Ohren sondern den ganzen Organismus. Somit sind Hörschwellen und Schallpegel irrelevant.
Schreiben_03_24 Psychosozialer Dienst Wien
Schreiben Präsidentin Alzheimergesellschaft_Gesundheitskassen_11_24
Aktueller wissenschaftlicher Stand ist: Die Aufnahme von Schall und Vibration erfolgt bei allen lebenden Organismen nicht nur über das Ohr, sondern auch extraaurikulär (außerhalb des Ohres) über Rezeptoren im gesamten Organismus. Damit sind die Aussagen des Deutschen Umweltbundesamts, das die Hörschwelle als Wahrnehmungsschwelle und damit zur Wirkschwelle erklärt, nicht länger haltbar! Die vom UBA für die Feststellung einer Hörschwelle erforderlichen Schallpegel sind durch die extraaurikuläre Aufnahme von Schall und Vibration ebenso irrelevant geworden. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
EIN VÖLLIGES VERSÄUMNIS DES STAATES BZW. DES GESETZGEBERS IST (BETREFFEND DIESE ART DES LÄRMS) ZU ORTEN, der, wenn andere Systeme versagen, per Gesetz bzw. Verordnung VORSORGE tragen muss, um das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit zu wahren. WIR FORDERN KOMPETENTE ANLAUFSTELLEN FÜR SCHALL- BZW. FREQUENZ BELASTETE MENSCHEN, EINE SAUBERE MEDIZINISCHE DATENERHEBUNG UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG.
Fragenkatalog an Steiermärkische Landesregierung Juni 2024/aktuell 17.11.2024 unbeantwortet:
LINK: PLATTFORM BRUMMTON_Gesundheitslandesrat2024
Seite wird derzeit aktualisiert. Wir bitten um Ihr Verständnis. November 2024.
Oktober 2024/Masterstudium Akustik: LINK: DER STANDARD 10_24 TU GRAZ
November 2024/Wärmepumpen und Co: LINK: Umweltmediziner_8_24
LINK: http://on.orf.at/video/14250469/15756107/waermepumpe-zu-laut-buergeranwalt-vom-09112024
Es „leiden“ sowohl betroffene Menschen als auch Anlagenbetreiber und bleiben auf den Kosten für Rechtsanwälte und Akustikexperten sitzen, wenn sie sich diese überhaupt leisten können. Der Staat hat solche Bestimmungen zu formulieren, dass weder Menschen- noch Grundrechte verletzt werden. Im Fall von Lärm, Schall und Frequenzen wurden die Entwicklungen (Technisierung, Elektrifizierung, Anlagenverdichtung, Siedlungsverdichtung) nicht nur auf fahrlässige Weise ohne BEGLEITMASSNAHMEN zu treffen vorangetrieben (und dazu gefördert), sondern werden auch die gesundheitlichen Auswirkungen für einen Teil der Bevölkerung komplett ignoriert und/oder falsch eingeschätzt.
Amtsarzt (Brummtöne und Vibrationen/Wärmepumpe): „Nachdem der Nachtschlaf für die Gesundheit von wesentlicher Bedeutung ist, ist von einer Beeinträchtigung der Gesundheit der Wohnnachbarin durch die jahrelange und fortgesetzte Exposition auszugehen. Hierunter fallen z.B. Störungen des Stoffwechsels bis hin zu Diabetes, kardiovaskuläre Beschwerden bis hin zum Herzinfarkt, sowie eine Begünstigung einer Demenzbildung durch die Störung des nächtlichen Reinigungsmechanismus des Gehirns (Glymphatisches System).“
FAKTENCHECK: Die Frage ist, geht es „nur“ um die Geräusch-Wahrnehmung (hören, spüren, fühlen) von Haus aus „hypersensibler“ Menschen (was gesellschaftlich und gesundheitspolitisch als positiv wirkender Indikator gewertet werden könnte – dagegen spricht, dass häufig mehrere Generationen eines Haushalts betroffen sind; bis zu 3% der Bevölkerung nimmt bewusst wahr>in Österreich wären dies rund 270.000 Menschen) oder um eine flächendeckende Sensibilisierung und Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch zunehmende tieffrequente (und hochfrequente) Schallanteile im Umweltlärm? Bis zu 30% der Bevölkerung könnte bereits gesundheitlich betroffen sein, ohne bewusst wahrzunehmen. Dies wären in Österreich 2,7 Mio. Menschen die allein aus dem Titel das Gesundheitssystem belasten. ES GEHT NICHT ALLEIN UM HÖRBAREN LÄRM GEGEN DEN MAN SICH EHER ABSCHIRMEN KANN SONDERN UM DAUERGERÄUSCHE MIT AUFFÄLLIGER SCHALLCHARAKTERISTIK UND VIBRATIONEN IM EIGENEN WOHNUMFELD GEGEN DIE MAN SICH NICHT ABSCHIRMEN KANN! Die emittierenden Schallquellen kann man nicht allein mit den Ohren finden, da die Wellenlängen zu lang (Tieffrequenzen) oder zu kurz (Hochfrequenzen) sind. Tieffrequenzen bzw. Infraschall (und auch Hochfrequenzen bzw. Ultraschall) aus technischen Quellen machen immer mehr Menschen im eigenen Wohnumfeld mental und körperlich krank. Gegen diese Art des Lärms gibt es in Gebäuden keine oder nur unzureichende Abschirmungsmöglichkeiten. Wir sprechen bei dieser Art der Schall- bzw. Frequenzbelastung nicht über Lautstärke und Dezibel und damit für alle Menschen deutlich hörbaren Lärm und Überschreitung von Lärmgrenzwerten (diese sind zusätzlich meist überschritten, wenn auffällige Frequenzen gemessen werden) sondern über Frequenzen (Hertz), die sich kilometerweit ausbreiten können (auch als Schwebung) und die in Gebäuden Dauergeräusche (Brummen, Dröhnen, Wummern, Rauschen, Surren, Singen, Pfeifen) und Vibrationen verursachen können. Der übliche Satz von Anlagenbetreibern und Behördenvertretern, wenn belastete Menschen diese belastenden und krank machenden Wahrnehmungen auf- bzw. anzeigen , lautet: „Ich kann nichts hören.“ Diese Aussage zeigt auf, dass weder akustisches, technisches und medizinisches Wissen vorliegt, noch Verständnis für jene aufgebracht wird, die unverschuldet unter dieser Art der Schall- bzw. Frequenz Einwirkung leiden. Unverschuldet, da sich niemand aussuchen kann, derartige Frequenzen hören und/oder wahrnehmen zu können und/oder daran ernsthaft zu erkranken. Wie sich auch niemand aussuchen kann, an einer Allergie zu leiden. Diese Frequenzen wirken nicht allein auf die Ohren, sondern auf den ganzen Organismus und können, so die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Feindurchblutung und die Zellen zerstören. Der Lärm, den nicht alle Menschen hören können (bis zu 3% der Bevölkerung nehmen bewusst wahr, bis zu 30% der Bevölkerung könnte bereits gesundheitlich betroffen sein (Gehörschäden, chronische Schlafstörungen und Folgeerkrankungen, Herz- Kreislauferkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Suchtverhalten, etc.) ohne bewusst wahrzunehmen, so deutsche Wissenschaftler), doch häufig fühlen (Unruhe, Unsicherheit, Unwohlsein, Stress, Angst) und spüren (Vibrationen, Pulsationen, Ohrendruck, Druck auf den Körper, „wie Wellen durch den Körper“, „wie Nadelstiche auf der Haut“, „wie unter Strom“, Muskelzucken) können, stellt für die Bevölkerung genau so eine Gefahr dar, wie unsichtbarer Feinstaub und unsichtbare Strahlung. HÖREN WIR ENDLICH AUF IN DIESEM ZUSAMMENHANG ÜBER EINE RELEVANZ VON LAUTSTÄRKE UND SCHALLPEGEL (DEZIBEL) ZU SPRECHEN. DIE BEVÖLKERUNG WIRD HIER KOMPLETT HINTERS LICHT GEFÜHRT. Wie auch durch den Beitrag von ORF-Bürgeranwalt, wo die Anlagenbetreiberin ihr Ohr an der (leisen?) LWP hat und sieht, dass sich das Gras nur leicht bewegt. Dies ist KEIN INDIZ dafür, dass die LWP 1) nicht generell zu laut ist (u. U. falsch ausgelegt für das Gebäude>regelmäßiges Hochfahren in den Nachtstunden, fehlende Dämmung, falsch positioniert, etc.) und 2) nicht doch Dauergeräusche und Vibrationen in auch weiter entfernt liegenden Gebäuden verursacht. Noch einmal: Wir sprechen über Schall, Schwebungen und Frequenzen (Hertz, gemessen beispielsweise nach DIN 45680 „Beurteilung und Messung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“), die Dauergeräusche und Vibrationen in Gebäuden verursachen können und nicht per se über Lautstärke und Dezibel – dafür gibt es eigene Lärmschutzvorschriften. Plattform.
November 2024/Windkraft: https://www.youtube.com/watch?v=9oV82PHchPg
https://www.youtube.com/watch?v=v6nPLLLUFmQ
November 2024: Info Infraschall bzw. Tieffrequenzen. Neben Windkraftanlagen kommen Industrieanlagen, Wärmepumpen, Lüftungs-, Klima-, Trocknungsanlagen, (Block)Heizkraftwerke, Biogasanlagen, generell EE-Anlagen bzw. Anlagen der Energiegewinnung und des Energietransports, etc. als Emittenten von Schall bzw. Frequenzen in Frage, die Dauergeräusche und Vibrationen (gehört, gespürt, gefühlt) im Wohnumfeld verursachen, gegen die man sich nicht oder kaum schützen kann und die folglich immer häufiger gesundheitliche Auswirkungen haben.
Ärzte denken selten an Infraschall als Ursache von Beschwerden
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/news/gesundheit/allgemein-gesundheit/infraschall
AKTUELL/Juli_August_2024: Am 8. Juli 2024 um 15:30 auf Ö1/Moment/ https://oe1.orf.at/programm/20240708#763105/Wenn-Brummtoene-zur-Qual-werden
Die Fakten: Laut einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks schätzen Wissenschaftler, dass 10 bis 30 Prozent der Bevölkerung gesundheitsbeeinträchtigend von (tieffrequenten und sonstigen) Immissionen in Form von Dauergeräuschen betroffen sein könnte, meist ohne bewusst wahrzunehmen oder zu „hören“, und trotz dieses Wissens fehlt es an ausreichend schützenden Gesetzen, Verordnungen, Normen bzw. werden bestehende oftmals nicht eingehalten und behördlich überprüft. Da Schallquellen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht immer detektiert werden können, da sie Kilometer weit entfernt sein können, und man sich gegen derartige Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik nicht schützen kann, sieht die Plattform das Grundrecht auf Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit verletzt. Quelle: Antenne Steiermark, Interviews mit betroffenen Menschen in der Steiermark (Jänner 2023)
http://www.antenne.at/steiermark/brummtoene-in-der-steiermark
https://www.diagnose-funk.org/
Als betroffener Mensch von Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen und Vibrationen sowie auch Hochfrequenzen und Mikrowellen aus technischen Quellen werden Sie vieles des Geschriebenen nachvollziehen können. Als nicht betroffener Mensch werden Sie, so unsere Hoffnung, nach Lesen der Seiten, Verständnis für jene Menschen aufbringen, die unverschuldet Dauergeräuschen mit auffälligen Schallcharakteristiken im Wohnumfeld ausgesetzt sind und deren Gesundheit und Lebensqualität damit erheblich beeinträchtigt werden. Vergleichbar mit „Allergien“, wo der Körper auf eigentlich harmlose Stoffe reagiert, und sich Menschen diese nicht aussuchen können, reagiert ein Teil der Bevölkerung auf reale, messbare, physikalisch nachweisbare Geräuschimmissionen mit teils schweren Erkrankungen.
Eigentlich wäre es Aufgabe des Staates bzw. des Gesetzgebers auf zunehmende Lärm- und Schallimmissionen aufgrund zunehmender Technisierung, Elektrifizierung und Anlagenverdichtung zu reagieren und Begleitmaßnahmen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Normen zu treffen, die einerseits Anlagenbetreiber hinsichtlich Schallemissionen in die Pflicht nehmen und andererseits bundesweit einheitliche Regeln schaffen, um Menschen und deren Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit zu schützen. Ein bundesweit einheitliches Immissionsschutzgesetz-Lärm und Schall, welches hörbare, fühlbare und spürbare Dauergeräusche im Wohnumfeld berücksichtigt, sucht man in Österreich vergeblich. Nicht sichtbaren Feinstaub versucht man durch das Immissionsschutzgesetz-Luft (IF-L) „in den Griff zu bekommen“. Wie sich aktuell herausstellt, sind auch hier die Grenzwerte zu hoch festgesetzt und sollen halbiert werden. Wie auch bei nicht sichtbaren Pestiziden.
Das pathogene Potential von meist permanent einwirkenden Geräuschimmissionen wird von Politik, Medizin und breiter Öffentlichkeit erheblich unterschätzt bzw. ignoriert. Vermutlich geschuldet kollektiver Unwissenheit und der fehlenden Bereitschaft, übereinstimmende Schilderungen von Dauergeräusch belasteten Menschen ernst zu nehmen und eine „saubere medizinische Datenerhebung“, was mögliche Schall bzw. Frequenz bedingte Erkrankungen betrifft, in Gang zu setzen. Keine oder unrichtige statistische Erfassung von Schall bzw. Frequenz bedingten Erkrankungen hat die Einschätzung zur Folge, dass es offiziell keine Schall bzw. Frequenz bedingten Erkrankungen (verursacht durch technische Quellen) gibt.
„Fakten zu ignorieren, weil sie nicht zu dem passen, was wir gerne hätten, ist die Definition von Verrücktheit.“ (Aldous Huxley/Schriftsteller und Philosoph)
Erkenntnisse zu Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen – Der Plattform von einem Mediziner für Schmerztherapie übermittelt: LINK: https://www.mdpi.com/2076-3417/10/15/5205?type=check_update&version=2
Neueste Erkenntnisse zur Wirkung von Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen ab 2021 veröffentlicht – Der Plattform von deutscher Partnerorganisation übermittelt: LINK: https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
Fakt ist, dass permanentes Einwirken von nicht oder kaum hörbaren Geräuschimmissionen wie Tieffrequenzen, Infraschall, Schwebungen, Vibrationen (und auch Hochfrequenzen und Mikrowellen) einen Teil der Bevölkerung im eigenen Wohnumfeld KRANK MACHT, auch wenn Politik, Medizin und Wissenschaft diese Gefahr seit Jahren negieren. Die Gefahr liegt auch darin, dass nicht alle Menschen diese Art des Lärms bewusst wahrnehmen bzw. hören und folglich Erkrankungen nicht einer Schall- bzw. Frequenzeinwirkung zuordnen können. Ohne intensive Befassung mit dem Thema Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen (Hochfrequenzen und Mikrowellen) können auch keine effektiven Maßnahmen von politischen Verantwortungsträgern getroffen werden. Auch Ärzte sind gefordert hier genauer hinzusehen und sich auf den neuesten wissenschaftlichen Stand zu bringen. Die Plattform ist auf der Suche nach (Umwelt)Medizinern, die sich vorbehaltslos dem Thema annähern und Wahrnehmungen und gesundheitliche Schäden am Ohr und am Organismus Schall belasteter Menschen ERNST NEHMEN. Angemerkt wird, dass es sich überwiegend um Schall (Frequenz)-Wahrnehmungen handelt, die messtechnisch, real und physikalisch nachgewiesen sind, also es sich nicht um eine „Befindlichkeit oder Hysterie einzelner Menschen“ handelt. Sollten Sie erfahren wollen, welche Krankheitsbilder bei Schall belasteten Menschen übereinstimmend auftreten, dann können Sie sich gerne an die Plattform wenden.
Fakten: Seit etwa 15 Jahren wird eine Zunahme von Beschwerden und Belastungen durch (tieffrequente) Geräuschimmissionen aus technischen Quellen (im Wohnumfeld als Brummen, Dröhnen, Surren, Singen, Pfeifen, Pulsieren, Vibrieren, etc. monoton oder variierend wahrgenommen) von Akustikexperten, Behörden, Anwälten, Volksanwaltschaft, Medizinern, etc. verzeichnet. Die gesundheitlichen Auswirkungen werden von Schall bzw. Frequenz belasteten Menschen übereinstimmend beschrieben, doch führen Beschwerden (Anzeigen von vermutlichen Lärm- und Schallquellen) und Schilderungen häufig nicht zu erhoffter Hilfe durch zuständige Behörden (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzabteilungen des Landes), sondern häufig zu weiteren Belastungen durch Diskriminierung, Diffamierung, Stigmatisierung, Rückzug und Isolation. Mögliche Gründe dafür: Animositäten aufgrund von Unverständnis und Unwissenheit (Bevölkerung, Behörden, Medizin, Politik, Anlagenbetreiber), fehlender öffentlicher Diskurs, fehlende Forschung, fehlende Studien, fehlender politischer Wille Anlagenbetreiber in die Pflicht zu nehmen, fehlender politischer Wille Begleitmaßnahmen zu Technisierung, Elektrifizierung und Anlagen- und Siedlungsverdichtung zu treffen, veraltete Lärm- und Schallschutzbestimmungen, fehlende Gesetze, Verordnungen, Normen, fehlendes medizinisches Wissen und fehlende ICD-Codes, die Schall-Erkrankungen zumindest statistisch erfassen würden, etc.
Ziel: Die breite Öffentlichkeit soll sensibilisiert werden, damit Schall belastete Menschen nicht inkompetenten, anonymen Äußerungen (die noch dazu von vermutlich nicht betroffenen Menschen mit Daumen nach oben quittiert werden?) ausgesetzt sind. Sollten anonyme Wort-Spender (wie z. B. Zooropa Forum/KLEINE ZEITUNG) ein wissenschaftlich fundiertes Wissen zu gesundheitlichen Auswirkungen von (Infra)Schall-Belastungen im Wohnumfeld haben, dann sind sie eingeladen, dieses durch Forschung und Studien fundierte Wissen mit betroffenen Menschen zu teilen und öffentlich zu machen. Angemerkt wird, dass das Vorhandensein von auffälligen, belastenden, realen Frequenzen im Wohnumfeld in nahezu allen der Plattform bekannten Fällen physikalisch bzw. MESSTECHNISCH durch spezialisierte Akustikexperten (Sachverständige) nachgewiesen ist und damit inkompetente Behauptungen, die betroffene Menschen stigmatisieren und diffamieren, obsolet. Siehe dazu Expertenwissen unter https://www.infraschall.at/, https://www.brummton.at/
Eine anonyme Aussage, welche aufzeigt, mit welchem Unwissen und mit welcher Inkompetenz sich Schall belastete Menschen zusätzlich auseinander setzen müssen und in welches Eck sie mit ihrer Wahrnehmung gedrängt werden. Hier gilt es, wie beim Thema unsichtbarer, gesundheitsschädigender Feinstaub, Wissen zu generieren, damit Diffamierungen EIN ENDE GESETZT wird. Dies wäre Aufgabe des Staates bzw. des Gesetzgebers. Nachdem, laut deutschen Studien, davon auszugehen ist, dass bereits 10 bis 30% der Bevölkerung von (tieffrequenten) Geräuschimmissionen im Wohnumfeld betroffen sein könnte, ist der volkswirtschaftliche Schaden der Untätigkeit politischer Verantwortungsträger zuzuschreiben und nicht Schall belasteten Menschen, die völlig unverschuldet und irreversibel erkranken bis hin zu Berufsunfähigkeit.
Es fehle an Geldmitteln, so Umweltmediziner, die teils seit Jahren vergeblich auf die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequentem Schall bzw. Infraschall aus technischen Quellen (z. B. Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen, Luftwärmepumpen, Poolpumpen, Industrieanlagen, etc.) hinweisen. „Unser Ziel muss es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen entsteht, zu verhindern“, so der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher im Jahr 2014. Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen „unabdingbar“. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140430_OTS0071/tag-des-laerms-aerztekammer-warnt-vor-gross-dimensionierten-windkraftanlagen
Sämtliche Warnungen von technischen und medizinischen Experten wurden und werden vom Staat bzw. vom Gesetzgeber seit etwa 15 Jahren bis heute IGNORIERT und das Klimaministerium geht im Jahr 2024 sinngemäß soweit zu sagen; dass eine Gesundheitsgefährdung ausgehend von überdimensionalen Windkraftanlagen GÄNZLICH AUSGESCHLOSSEN werden kann. „Dadurch gibt es im Bereich Schall und Infraschall keine gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Anrainer:innen sowie Fauna und Flora.“ BMK Dies widerspricht beinahe sämtlichen wissenschaftlichen Studien auf diesem Gebiet. Keine einzige seriöse Studie schließt eine gesundheitliche Beeinträchtigung GÄNZLICH aus und weisen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, und dies wird von Schall belasteten Menschen in ihrer Wahrnehmung so bestätigt, dass Schall über den ganzen Organismus und nicht allein über die Ohren aufgenommen wird und sich u. a. auf die Feindurchblutung auswirkt. https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc https://fragdenstaat.at/anfrage/umweltfreundliche-windkraftanlagen/
Das Deutsche Umweltbundesamt hat zahlreiche Studien in Auftrag gegeben und können, so die wissenschaftlichen Erkenntnisse, gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. irreversible Langzeitfolgen aufgrund tieffrequenter Schallbelastungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, auch wenn Grenzwerte nicht überschritten sind. Derzeit kommt, wenn überhaupt, eine veraltete Norm aus dem Jahr 1997 für die Beurteilung von tieffrequenten Geräuschimmissionen im Wohnumfeld zur Anwendung, die seit Jahren in Überarbeitung ist und die als Entwurf seit dem Jahr 2020 vorliegt, was die Komplexität und das Potential des Interessenskonflikts (Industrie, Politik, Sonstige?) des Themas aufzeigt.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen/tieffrequente-geraeusche#tieffrequente-gerausche-und-infraschall
AUSWIRKUNGEN auf die GESUNDHEIT:
Mit ihrer Onlinepetition versucht die Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK auf das zunehmende Problem der Belastung mit gemessenen, realen, auffälligen Frequenzen aus technischen Quellen und den absehbaren gesundheitlichen Folgen, wie chronische Schlafstörungen und Folgeschäden, Gehörschäden (Tinnitus, Ohrensausen, Pfeiftöne, Hörsturz), Herz- Kreislauferkrankungen (Herzrasen, Bluthochdruck, Schwindel, Herzmuskelentzündungen, Herzrhythmusstörungen, etc.), Depressionen, Angststörungen, Suchtverhalten (Schlafmittel, Psychopharmaka, Alkohol, etc.) u. A. aufmerksam zu machen.
Das pathogene Potenzial von akustischem Smog bzw. von auffälligen Frequenzen, die auch außerhalb des hörbaren Bereichs liegen können und die meist „gespürt“ (Pulsationen, Vibrationen, Ohrendruck) und „gefühlt“ (Unwohlsein, Unsicherheit, Angst, Stress, Anspannung) werden, ist wissenschaftlich erwiesen und deuten medizinische Erkenntnisse darauf hin, dass der ganze Organismus von der Schalleinwirkung betroffen sein kann. Zusammengefasst begründen die heute verfügbaren Erkenntnisse ein wesentliches Gesundheitsrisiko für Schall-exponierte Personen. Aktueller wissenschaftlicher Stand ist: Die Aufnahme von Schall und Vibration erfolgt bei allen lebenden Organismen nicht nur über das Ohr, sondern auch extraaurikulär (außerhalb des Ohres) über Rezeptoren im gesamten Organismus. Damit sind die Aussagen des Umweltbundesamts, das die Hörschwelle als Wahrnehmungsschwelle und damit zur Wirkschwelle erklärt, nicht länger haltbar! Die vom UBA für die Feststellung einer Hörschwelle erforderlichen Schallpegel sind durch die extraaurikuläre Aufnahme von Schall und Vibration ebenso irrelevant geworden. Im folgenden Artikel werden die gesundheitlichen Risiken von tieffrequentem Schall bzw. Infraschall und Vibrationen anhand von Windenergieanlagen aufgezeigt.
https://achern-weiss-bescheid.de/2023/11/22/stellungnahme-zum-weiteren-ausbau-industrieller-windkraftanlagen-heutiger-groesse-dr-med-ursula-bellut-staeck-berlin/
ANMERKUNG: Die Gründungsmitglieder der Plattform (Betroffene von meist sehr energiereichem tieffrequentem Schall (auch Infraschall) und Körperschall (Vibrationen) sowie von Hochfrequenzen) möchten klarlegen, dass weder eine mögliche Veränderung des Weltklimas geleugnet wird noch eindeutig wissenschaftsbasierte Lösungen zum Klimaschutz oder Anlagenbetreiber „bekämpft“ werden sollen. Vielmehr geht es bei zunehmender Technisierung und Elektrifizierung darum, Normen für Frequenzen und nicht nur für Lautstärke bundesweit neu festzulegen und die bereits im Jahr 2009 von der Volksanwaltschaft geforderten Maßnahmen umzusetzen. Das Land Steiermark (Referat für Lärm- und Strahlenschutz, Umweltanwältin) erwähnt in Interviews Wärmepumpen, Klimaanlagen, Poolpumpen sowie gewerblich genehmigte Betriebsanlagen als mögliche Emittenten von tieffrequentem Schall (auch Infraschall) und wollte im Jahr 2023 Maßnahmen ergreifen. Diese kostenintensiven Maßnahmen haben sich Stand 6. August 2024 vermutlich in Luft aufgelöst und hunderte Bürgerinnen und Bürger blieben bis heute ohne Hilfe. Verschwörungserzählungen sind erlebte körperliche und mentale Auswirkungen bei gemessener, realer Schall-Dauerexposition nicht. Darüber sind sich auch Experten vorwiegend in Deutschland einig. In Österreich scheint dieses Thema nicht existent.
Quelle: unter LINKS Fakten und Forschung, https://www.brummton.at/, https://www.infraschall.at/
Über uns
Vernetzung Betroffener im Jänner 2023 in Deutschlandsberg/Steiermark
Grund:
Immer mehr Menschen in der Steiermark und über die Landesgrenzen hinaus sind in ihrem Wohnumfeld von einer Belästigung und Belastung durch tieffrequenten Schall (Frequenz unter 100 Hz) bzw. Infraschall (Frequenz unter 16Hz/20 Hz) und Körperschall (Vibrationen) sowie Ultraschall aus technischen Quellen betroffen, gegen die es meist keine Abschirmungsmöglichkeiten gibt. Die genaue Anzahl der offiziellen Brummton-Meldungen ist dem Land Steiermark bzw. ist der Umweltanwältin bekannt und liegt laut Medienberichten „bei mehreren hunderten Fällen“ allein in der Steiermark.
Eine permanente Belastung mit auffälligen Frequenzen kann folgenschwere Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit haben. Dies schildern betroffene Menschen und bestätigen vorwiegend deutsche Fachpublikationen und Studien und dennoch wurden bisher keine wirksamen (Sofort)Maßnahmen seitens Gewerbe-, Gesundheits- und Umweltbehörden sowie politischen und sonstigen Verantwortungsträgern des Landes Steiermark und des Bundes in die Wege geleitet.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit können auch jene Menschen betreffen, die auffällige Frequenzen nicht oder kaum bewusst wahrnehmen. Spezialisierte Akustiker und Mediziner sowie auch Anwälte weisen immer wieder darauf hin, doch fehlt es an Wissen, Forschung und Studien in Österreich. In einer deutschen Studie über Lärm- und Schallbeschwerden konnten die meisten Menschen den Schall nicht hören, doch beinahe alle beschrieben eine sensorische Wahrnehmung in Form von Vibrationen oder Pulsationen. (Møller & Morten, 2002)
Ziel der Plattform
- auf das Thema und das pathogene Potential aufmerksam zu machen und Politik und Öffentlichkeit zu sensibilisieren
- bundesweit einheitliche Lärm- und Schallschutzverordnungen- und Maßnahmen, die Menschen vor Dauerschallbelastung schützen
- Anpassung von Normen und Rechtsgrundlagen
- Vollzugsmängel seitens Gemeinden und Gewerbebehörden aufzuzeigen und Reformen einzufordern und durchzusetzen
- Bewusstsein schaffen
- Begleitmaßnahmen zu zunehmender Anlagenverdichtung wie beispielsweise zwingende laufende (Mess)Überprüfungen von technischen Quellen wie Wärmepumpen, Industrieanlagen, (Fern)Heizkraftwerken, Biogasanlagen, etc. wie sie auch etwa bei Ölfeuerungsanlagen zwingend vorgesehen sind
- EU setzt auf klimaneutral: Ob Windräder oder Wärmepumpen, „klimaneutrale“ Technologien sollen stark gefördert werden. Ja, doch unter Berücksichtigung des MENSCHENSCHUTZES. Klimaschutz bzw. Energiewende kann es ohne durchdachte Begleitmaßnahmen, die Menschen vor Lärm und Schall schützen, nicht geben. Dies widerspricht dem Grundrecht auf Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit bzw. dem Grundrecht auf GESUNDERHALTUNG, für die der Staat, wenn andere Systeme versagen, per Gesetz bzw. Verordnung VORSORGE tragen muss. Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
- weitere Ziele entnehmen Sie BITTE der Petition https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld