Brummtonkarte

Erfassungszeitraum Juli 2023 bis Dezember 2024. 64% (von insgesamt 616 Melde_Punkten/ in Österreich 475) ist persönlich betroffen. 25% (von insgesamt 616 /in Österreich 475) kennt jemanden, der betroffen ist. Das Bundesland mit der höchsten Dichte an betroffenen Haushalten ist die Steiermark mit 245 Meldungen. Da sich Meldungen betreffend tieffrequenter Geräuschimmissionen, die stören, belästigen und die Gesundheit beeinträchtigen, im Zusammenhang mit Wärmepumpen und dezentralen (Block)Heizkraftwerken etc., häufen und Betroffene meist keine Hilfe von öffentlichen Stellen zu erwarten haben, kann aus jahrelanger Beobachtung und Erfahrung festgehalten werden, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber es seit Jahren verabsäumt hat, bewusst oder unbewusst, hier „Spielregeln“ festzulegen (und die Einhaltung zu kontrollieren und zu prüfen), die Grundrechte wahren und Konflikte vermeiden helfen. „Jeder gegen jeden“ (auch öffentliche Stellen „arbeiten“ häufig gegen Betroffene, obwohl Schall bedingte Erkrankungen evident sind, und nicht im Sinne einer Schadensbegrenzung) und nebenbei irreversibel KRANK werden kann nicht im Interesse der Politik, der öffentlichen Stellen, der Gesundheitssysteme, der Gerichte, der breiten Öffentlichkeit, etc. sein.
BITTE wenden Sie sich an die Plattform und schildern Sie uns Ihre positiven und negativen Erfahrungen mit Anlagenbetreibern, öffentlichen Stellen, Gesundheitseinrichtungen, Gerichten, Rechtsanwälten und Akustikexperten sowie der Volksanwaltschaft. Wir arbeiten daran, zu sensibilisieren, um Änderungen zu bewirken im SINNE DER GESUNDERHALTUNG UND EINES GUTEN ZUSAMMENLEBENS, welches Umwelt- bzw. Gesundheitsbelastungen durch Tieffrequenzen, Infraschall, Körperschall/Vibrationen (auch Hochfrequenzen und Mikrowellen) aus technischen Quellen gänzlich ausschließt.
Eine Frage des Vertrauens: HUNDERTE SCHALL BETROFFENE IN DER STEIERMARK WEITER OHNE HILFE. Der uns (der Plattform) im Dezember 2024 von der Volksanwaltschaft zur Kenntnis gebrachte „Projektbericht/Messungen im Jahr 2023“ (A15, Referat für Lärm- und Strahlenschutz Steiermark) und die Stellungnahme der A13 dazu gegenüber der Volksanwaltschaft zeigen auf, dass das Problem einer permanenten Schallbelastung mit evidenter und absehbarer Schädigung der Gesundheit ignoriert und verharmlost wird. Es bestand vermutlich von Beginn an weder der Wille noch die ehrliche Absicht von Seiten der Steiermärkischen Landesregierung unter Landeshauptmann Mag. Drexler (A8, A13, A15), Betroffenen in der Steiermark zu helfen und umfangreiche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Normen voranzutreiben, die Menschen und ihre Gesundheit schützen. Das große Ganze und die Tragweite (etwa die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, wenn 50% der Bevölkerung aufgrund aktueller Beurteilungsgrundlagen ungeschützt ist) dieser Entwicklungen werden nicht erkannt oder schlimmer noch, werden ignoriert. Ein Gegenbericht ist in Ausarbeitung.
Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK, 22. Jänner 2025