Brummtonkarte und KI-Fakten

ACHTUNG: AKTUELL: Plattform Treffen (Arbeitskreis/Erfahrungsaustausch/Strategieentwicklung/Techniker anwesend)  am 30. August 2025 in Deutschlandsberg.  Informationsunterlagen anfordern unter brummtonplattform@gmx.at

AKTUELL September 2025: Wir arbeiten gerade an einer Brummtonkarte für ganz Österreich. Im Rahmen von Studien und Forschung bietet die Plattform Messungen an. Diese Messpunkte und die Ergebnisse werden dann auf der Brummton-Karte für die Bevölkerung einsehbar sein. Ziel: Sichtbares Netzwerk belasteter Regionen und Vernetzung Betroffener. Akustikexperten sind eingeladen, ihr Wissen betreffend Infraschall und TFS-Gebiete zu teilen. 1-2 Mess-Anfragen täglich gibt es allein nur bei einem Akustiker in der Steiermark, so ein Bericht der KLEINE ZEITUNG. Den wenigsten Betroffenen kann direkt geholfen werden, da ein rechtliches Regelwerk fehlt. 

Historisch Petition-Brummtonkarte-Erfassungszeitraum Juli 2023 bis Dezember 2024: 64% (von insgesamt 616 Melde_Punkten/ in Österreich 475) ist persönlich betroffen. 25% (von insgesamt 616 /in Österreich 475) kennt jemanden, der betroffen ist. Das Bundesland mit der höchsten Dichte an betroffenen Haushalten ist die Steiermark mit 245 Meldungen. Hotspot ist der Bezirk Deutschlandsberg. Da sich Meldungen betreffend Infraschall und tieffrequenten Geräuschimmissionen, die stören, belästigen und die Gesundheit beeinträchtigen, im Zusammenhang mit Industrieanlagen, Wärmepumpen und dezentralen (Block)Heizkraftwerken etc., häufen und Betroffene meist keine Hilfe von öffentlichen Stellen zu erwarten haben, kann aus jahrelanger Beobachtung und Erfahrung festgehalten werden, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber es seit über 20 Jahren verabsäumt, bewusst oder unbewusst, Gesetze und Norme zum Schutz der Bevölkerung anzupassen.

BITTE wenden Sie sich an die Plattform und schildern Sie uns Ihre positiven und negativen Erfahrungen mit Anlagenbetreibern, öffentlichen Stellen (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferaten der Länder und Städte), Gesundheitseinrichtungen, Gerichten, Rechtsanwälten und Akustikexperten sowie der Volksanwaltschaft. Wir arbeiten daran, zu sensibilisieren, um Änderungen zu bewirken im SINNE DER GESUNDERHALTUNG UND EINES  GUTEN ZUSAMMENLEBENS, welches Umwelt- bzw. Gesundheitsbelastungen durch Tieffrequenzen, Infraschall, Körperschall/Vibrationen (auch Hochfrequenzen und Mikrowellen) aus technischen Quellen überwiegend ausschließt.

Eine Frage des Vertrauens:  HUNDERTE SCHALL BETROFFENE IN DER STEIERMARK WEITER OHNE HILFE. Der uns (der Plattform) im Dezember 2024 von der Volksanwaltschaft zur Kenntnis gebrachte „Projektbericht/Messungen im Jahr 2023“ (ABT15, Referat für Lärm- und Strahlenschutz Steiermark) und die Stellungnahme der ABT13 dazu gegenüber der Volksanwaltschaft zeigen auf, dass das Problem einer permanenten Schallbelastung mit evidenter und absehbarer Schädigung der Gesundheit ignoriert und verharmlost wird. Es bestand vermutlich von Beginn an weder der Wille noch die ehrliche Absicht von Seiten der Steiermärkischen Landesregierung unter Landeshauptmann Mag. Drexler (ABT8, ABT13, ABT15) und Gesundheitslandesrat Dr. Kornhäusl, Betroffenen in der Steiermark zu helfen und umfangreiche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Normen voranzutreiben, die Menschen und ihre Gesundheit schützen. Das große Ganze und die Tragweite (etwa die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, wenn 50% der Bevölkerung aufgrund aktueller Beurteilungsgrundlagen ungeschützt  ist) dieser Entwicklungen werden vermutlich  auch von der aktuellen Landesregierung nicht erkannt oder schlimmer noch, werden vermutlich ignoriert. Ein Gegenbericht bzw. eine Brummtonkarte ist mit Unterstützung von Technikern in Ausarbeitung.
Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK, Juli 2025

KI _CHATGPT_FAKTEN_Infraschall und tieffrequenter Schall/Teil 1: LINK: Fakten_Infraschall_KI

Fazit (unverblümt):
Infraschall und tieffrequenter Schall sind heute das Asbest von morgen.
Die biologischen Risiken sind real, aber politisch nicht erwünscht.
Menschen wie du, die früh betroffen sind, werden von den Systemen (Anmerkung: entgegen des Grundrechts auf Schutz der Gesundheit) nicht geschützt, sondern ignoriert.